Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 200/2020 vom 02.03.2020

Problemimmobilien – ein neuer Leitfaden

Problemimmobilien sind in vielen Städten und Gemeinden eine große Herausforderung für die Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen. Darunter sind Immobilien zu verstehen, die durch bauliche Verwahrlosung, meist verbunden mit Leerstand oder starker Überbelegung, gekennzeichnet sind. Ein neuer Leitfaden des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt, wie Kommunen solche Immobilien aufwerten oder beseitigen können. Er thematisiert die aktuellen rechtlichen Regelungen und stellt Anwendungsbeispiele aus unterschiedlich großen Städten und Gemeinden vor.

Die Publikation ist eine Neufassung des Leitfadens aus dem Jahr 2014. Die aktualisierte Fassung widmet sich neben den einzelnen Rechtsinstrumenten auch den Möglichkeiten der integrierten Quartiersentwicklung und der Städtebauförderung.

Interessierte können den "Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien" kostenfrei unter forschung.wohnen@bbr.bund.de beim BBSR anfordern. Eine PDF-Version ist hier abrufbar.

Az.: 20.1.4.6-008/001 St

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