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StGB NRW-Mitteilung 590/2018 vom 21.11.2018

Pressemitteilung: Weiterleitung der Integrationspauschale zu begrüßen

Die Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen begrüßen die Ankündigung der Landesregierung, die Integrationspauschale des Bundes ungekürzt an die Kommunen weiterzureichen. Die Präsidenten des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann, des Landkreistages NRW, Landrat Thomas Hendele, und des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Roland Schäfer, erklärten: "Wenn jetzt im Jahr 2019 rund 433 Millionen Euro des Bundes für NRW komplett und direkt für die Integration von Flüchtlingen an die Kommunen im Land fließen sollen, hilft das bei der Finanzierung der zahlreichen Integrationsangebote und -leistungen vor Ort in den Städten, Kreisen und Gemeinden. Das Land erfüllt damit eine seit langem vorgetragene Forderung der Kommunen. Damit wird die Leistung der Städte, Kreise und Gemeinden bei der Integration von anerkannten Asylsuchenden und Geflüchteten anerkannt. Die Integration von Flüchtlingen ist eine zentrale Herausforderung für die gesamte Gesellschaft, ihr Erfolg ist auch für die Akzeptanz der Migrationspolitik wichtig. Sie kann aber nur vor Ort erfolgen und gelingen."

Durch die von NRW-Integrationsminister Dr. Joachim Stamp angekündigten Pläne, die Integrationspauschale des Bundes in NRW voll an die Kommunen weiterzugeben, erhalten diese im kommenden Jahr nicht wie 2018 lediglich 100, sondern 433 Millionen Euro. Allerdings müsse der Bund diese Mittel verstetigen. "Integration ist eine Aufgabe, die sich über Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte erstreckt", betonten Hunsteger-Petermann, Hendele und Schäfer. Daher müsse der Bund eine Finanzierung in vergleichbarer Höhe auch für die Jahre ab 2020 bereitstellen: "Die Städte, Kreise und Gemeinden brauchen bei dieser Aufgabe Planungssicherheit."

Von der Landesregierung erwarten die kommunalen Spitzenverbände in NRW unabhängig von der Integrationspauschale, dass die Flüchtlingskostenerstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zügig neu geregelt wird. "Integration ist das eine, die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen das andere. Auch hier muss die Finanzierung stimmen. Die Kostenerstattung des Landes für die Kommunen ist nach der Ist-Kosten-Erhebung im Auftrag des Landes zu niedrig und muss dem Aufwand der Kommunen angepasst werden. Auch ein Ausgleich der kommunalen Kosten für Geduldete muss auf der politischen Tagesordnung bleiben", so die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände in NRW.

Az.: 16.1.1-012

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