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StGB NRW-Mitteilung 673/2017 vom 21.11.2017

Pressemitteilung: Weitere Zersplitterung der Räte zu befürchten

Das Verfassungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute die 2,5 Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt, weil sie gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit bei Wahlen zu Gemeinderäten und Kreistagen verstößt. Die Hauptgeschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, des Landkreistages Nordrhein-Westfalen und des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Helmut Dedy, Dr. Martin Klein und Dr. Bernd Jürgen Schneider erklärten dazu: "Das Urteil des Landesverfassungsgerichts nehmen die Kommunen mit Bedauern zur Kenntnis. Die erst vor kurzem eingeführte 2,5 Prozent-Sperrklausel sollte helfen, die weitere Zersplitterung der Räte und Kreistage zu verhindern."

Seit die Sperrklausel von 5 Prozent im Jahr 1999 aufgehoben wurde, sind immer mehr Kleinstparteien, Protestgruppen und Einzelvertreter in den Räten vertreten. In den Städten, Kreisen und Gemeinden Nordrhein-Westfalens werden neben einer hohen Anzahl von Einzelmandatsträgern bis zu 13 Parteien in den Stadträten und Kreistagen gezählt - pro Kommune sind es durchschnittlich acht Fraktionen und Gruppierungen. Das erschwert in vielen Fällen die Mehrheits- und Koalitionsbildung. "Diese Entwicklung sehen die Kommunen mit Sorge, denn sie beeinträchtigt nach unserer Auffassung die Funktionsfähigkeit der Räte", so Dedy, Klein und Schneider.

Die Städte, Kreise und Gemeinden in NRW bitten den Landesgesetzgeber jetzt zumindest das derzeitige Verfahren zur Sitzverteilung zu überprüfen, um einer weiteren Zersplitterung der Räte teilweise entgegenzuwirken.

Az.: 13.2.4

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