Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 836/2005 vom 09.11.2005

Pressemitteilung: Verkehrsbeschränkung zugunsten der Bürger

Kommunen werden nunmehr rechtliche Möglichkeiten eingeräumt, Maut-Ausweichverkehr aus Ortskernen und Ortsdurchfahrten fernzuhalten. Dies hat der Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr des Städte- und Gemeindebundes NRW auf seiner heutigen Sitzung in Vreden mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. „Die Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 1.1.2006 nutzt allen lärmgeplagten Bürgern und Bürgerinnen und stärkt die kommunale Selbstverwaltung“, erklärte der Ausschussvorsitzende Hans-Gerd Rötters, Erster Beigeordneter der Stadt Moers.

Bereits zu Beginn des Jahres hatte der kommunale Spitzenverband auf alarmierende Hilferufe seiner Mitgliedstädte und -gemeinden reagiert und von Land und Bund Maßnahmen gegen Verlagerungseffekte durch die so genannte Lkw-Maut gefordert. Im Vordergrund der kommunalen Bedürfnisse stehen vor allem verkehrslenkende und verkehrsbeschränkende Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden. Die Kommunen - so Rötters - bräuchten eigene Handlungsmöglichkeiten, um flexibel auf konkrete Belastungssituationen zu reagieren. Denn es hatte sich rasch nach Einführung der Maut herausgestellt, dass Lkw-Fahrer trickreich neue „Schleichwege“ suchten.

Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden ab Januar 2006 gezielt verkehrslenkende und -beschränkende Maßnahmen bezüglich des Ausweichverkehrs ergreifen. Dazu soll in den Maßnahmenkatalog des § 45 StVO die Ermächtigung aufgenommen werden, zum Schutz der Wohnbevölkerung vor erheblichen Belästigungen tätig zu werden - auch vor anderen Belästigungen als den in Nr. 3 explizit aufgeführten (Lärm und Abgase). Als Maßnahmen werden Beschränkungen und Verbote des Durchgangsverkehrs genannt, soweit dadurch Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Maut für schwere Lkw hervorgerufen worden sind, beseitigt oder gemildert werden können.

Rötters rief die Straßenverkehrsbehörden zu einem ausgewogenen Umgang mit der künftigen Regelung auf. Selbstverständlich habe der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen Vorrang vor unkontrolliertem Mautausweich- und Suchverkehr. Die berechtigten Interessen des regionalen Güter- und Versorgungsverkehrs, auf den die Kommunen dringend angewiesen seien, dürften jedoch nicht aus dem Blickfeld geraten. Dieser Aspekt sei insbesondere bei einer möglichen Ausweitung der Maut auf leichte Lkw zu berücksichtigen. Eine solche Ausweitung hatte vor kurzem die Umwelt-Arbeitsgruppe von SPD und CDU/CSU im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene vorgeschlagen.

Az.: III

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