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StGB NRW-Mitteilung 636/2012 vom 07.11.2012

Pressemitteilung: U3-Ausbau Kraftakt für Städte und Gemeinden

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben mit größter Kraftanstrengung den U3-Ausbau vorangetrieben, indem sie im erheblichen Umfang personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt haben. Dies machte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute in Düsseldorf deutlich: "Trotz der enormen Finanzknappheit haben die Städte und Gemeinden diesem Politikfeld oberste Priorität eingeräumt". Der U3-Ausbau sei im kreisangehörigen Raum mittlerweile Chefsache.

Die gestern vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zum U3-Ausbau spiegelten nicht mehr den aktuellen Stand wieder, so Schneider. Die Zahlen stammten offensichtlich aus dem Kindergartenjahr 2011/12. "Seitdem haben die Kommunen den Ausbau nochmals deutlich beschleunigt", erklärte Schneider.

Vor diesem Hintergrund sei mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen U3-Platz im August 2013 auch keine Klagewelle zu erwarten. Man könne davon ausgehen, dass im kreisangehörigen Raum viele Kommunen den Bedarf an U3-Betreuungsplätzen zum 01.08.2013 im Wesentlichen decken könnten.

Trotz der erheblichen Anstrengungen werde es aber nicht allen Kommunen gelingen, zum 01.08.2013 ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. "Die Kommunen in NRW haben viel Zeit verloren, weil die Frage der Konnexität im Jahre 2010 erst durch den Verfassungsgerichtshof geklärt werden musste", machte Schneider deutlich. Erst Ende 2012 sei mit den Ausgleichsleistungen des Landes NRW zu rechnen, die sich bis 2018 auf 1,4 Mrd. Euro belaufen.

Aus diesem Grund habe der Städte- und Gemeindebund NRW einen Aktionsplan zum U3-Ausbau beschlossen. „Wir fordern nach wie vor einen neuen Krippengipfel auf Bundesebene, auf dessen Grundlage der Bund im erheblichen Umfang zusätzliche Mittel für den U3-Ausbau zur Verfügung stellen muss“, so Schneider. Die Bemühungen des Bundes im Rahmen des Fiskalpaktes seien zwar zu begrüßen. Aber die auf NRW entfallenden Mittel von rund 126 Mio. Euro reichten lediglich für die Schaffung von rund 6.500 Plätzen. Der Bedarf könne hiermit nicht ansatzweise gedeckt werden.

Für die Kommunen, die den Rechtsanspruch nicht erfüllen könnten, wäre die kurzfristige Einführung einer Stichtagsregelung sinnvoll, erläuterte Schneider. In diesem Fall müsse der Kommune durch Bundes- und Landesrecht die Möglichkeit eröffnet werden, den Rechtsanspruch befristet auf das zweite Lebensjahr zu beschränken. Dieses Instrument komme selbstredend nicht für diejenigen Kommunen in Betracht, die das Ausbauziel erreichen.

Darüber hinaus müsse darüber nachgedacht werden, vorübergehend auch die Gruppengrößen anzupassen. „Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die besonders behutsam umgesetzt werden muss, um die Qualität der Betreuung nicht zu gefährden", bekräftigte Schneider. Allerdings müsse von Bund und Land alles unternommen werden, um mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Kommunen gar nicht erst entstehen zu lassen.

Az.: III

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