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StGB NRW-Mitteilung 464/2019 vom 13.09.2019

Pressemitteilung: Land muss bei Flüchtlingskosten handeln

Das Land Nordrhein-Westfalen muss die Finanzierung der Flüchtlingskosten dringend neu regeln. „Die Kommunen sind allein in 2019 und 2018 mit 300 Millionen Euro in Vorleistung gegangen, und jeden Monat kommen 13 Millionen oben drauf“, kritisierte StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider an diesem Freitag anlässlich einer Anhörung im Landtag in Düsseldorf.

Durchschnittlich bezahlen Städte und Gemeinden für jeden einzelnen Geflüchteten im Asylverfahren jährlich 2500 Euro mehr als das Land erstattet. Dies belegt bereits seit November 2018 ein Gutachten der Universität Dresden, das die Landesregierung in Auftrag gegeben hat. Demnach muss eine NRW-Kommune für Versorgung und Unterbringung pro Jahr und Flüchtling im Durchschnitt 12.900 Euro aufwenden. Vom Land erhält sie aber nur 10.400 Euro – 2500 Euro weniger als tatsächlich benötigt.

„Seit einem Jahr liegen die Zahlen zu den realen Kosten Schwarz auf Weiß vor und wir sind noch keinen Schritt weiter“, monierte Schneider. „Die Unruhe in den Kommunen wächst, weil das Land seinen Zusagen nicht nachkommt. Vereinbart war, die Finanzierung auf Grundlage des Gutachtens rückwirkend zum 1.1.2018 anzupassen. Die Rückerstattung ist längst überfällig, das Land ist in der Bringschuld“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes.

Schon eine kleine Stadt mit Plätzen für 200 Geflüchtete muss jährlich eine halbe Million Euro aus eigenen Mitteln zuschießen. „Wie eine Kommune bei solchen zusätzlichen Belastungen eine solide Haushaltsplanung hinbekommen soll, bleibt Geheimnis des Landes“, kritisierte Schneider. „Das Land muss die Finanzierung der Flüchtlingskosten dringend anpacken und im Haushalt für 2020 einplanen.“

„Was den Kommunen bei der Haushaltsplanung noch mehr Sorgen bereitet, ist die wachsende Zahl geduldeter Personen ohne Bleiberecht“, sagte Schneider. Allein 2018 seien dafür bei den NRW-Kommunen Kosten von 645 Mio. Euro aufgelaufen. Das Land finanziert den Aufenthalt nur für die ersten drei Monate nach dem Ablehnungsbescheid. Faktisch bleiben geduldete Personen aber deutlich länger im Land, oft sogar mehrere Jahre. Bezahlen müssen Städte und Gemeinden derzeit alleine.

„Wir haben es da mit einer völlig unkalkulierbaren Größe zu tun“, erklärte Schneider. „Obwohl weniger Flüchtlinge nach Deutschland kommen, steigt die Zahl der Geduldeten in den Kommunen stetig und erheblich. Städte und Gemeinden seien dem hilflos ausgeliefert. Maßgeblich Einfluss nehmen auf mögliche Abschiebhindernisse könne eben nur der Bund.

Kommunen fordern deshalb schon seit langem, dass Land und Bund die Kosten für geduldete Flüchtlinge übernehmen, so lange diese sich in Deutschland aufhalten und Leistungen analog zum Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. „Wir werden nicht hinnehmen, dass die Kommunen mit der Finanzierung allein gelassen werden“, so Schneider. Auch den Bund werde man nicht aus der Verantwortung entlassen.

 

Gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände im Landtag

Die kommunalen Spitzenverbände Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW und Landkreistag NRW geben an diesem Freitag im Ausschuss für Heimat Kommunales, Bauen und Wohnen eine gemeinsame Stellungnahme zur Finanzierung der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter ab. Auch darin wird eine Reform der gesetzlichen Grundlagen als längst überfällig angemahnt.

Gemeinsame Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände (PDF)

Gutachten der Technischen Universität Dresden (PDF)

Az.: 16.1.4.10

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