Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 882/2004 vom 25.10.2004

Pressemitteilung: Kooperation darf nicht blockiert werden

Interkommunale Zusammenarbeit bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben muss auch künftig möglich sein. Dies fordert der Städte- und Gemeindebund NRW im Namen seiner 359 kreisangehörigen Mitgliedsstädte und -gemeinden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Anfang Mai 2004 die Zusammenarbeit der Städte Haan und Solingen beim Müll-Einsammeln für unzulässig erklärt und verlangt, dass das Einsammeln von Müll öffentlich ausgeschrieben wird. „Es kann nicht sein, dass ein erfolgreiches Instrument der öffentlichen Verwaltung auf diese Weise blockiert wird“, erklärte Ernst Giesen, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute in Düsseldorf.

In Nordrhein-Westfalen regelt das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) - wie vergleichbare Gesetze in allen anderen Bundesländern - die Zusammenarbeit zwischen Städten und Gemeinden bei der Durchführung von öffentlichen Aufgaben. Giesen wies darauf hin, dass die Frage „Interkommunale Zusammenarbeit und Vergaberecht“ in einer gemeinsamen Veranstaltung des Städte- und Gemeindebundes NRW und des „Forum Vergabe e.V.“ am 07. Oktober 2004 in Solingen von Wissenschaftlern und Praktikern intensiv diskutiert worden sei. „Nahezu alle Redner bei dieser Veranstaltung mit mehr als 100 Teilnehmern haben die Ansicht vertreten, dass interkommunale Zusammenarbeit weiterhin öffentliche Verwaltungstätigkeit bleibt, die nichts mit der Vergabe von Aufträgen an Privatfirmen zu tun hat“, zeigte sich Giesen erfreut. Erst wenn die Kommunen sich entschlössen, öffentliche Aufgaben nicht selbst, sondern durch Einschaltung der Privatwirtschaft zu erledigen, gelte das Vergaberecht und die Notwendigkeit der Ausschreibung, so die überwiegende Meinung der Experten.

Als besonders erfreulich bezeichnete Giesen die Ankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, in der bevorstehenden Änderung des Vergaberechts ausdrücklich zu regeln, dass interkommunale Zusammenarbeit nichts mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu tun hat. Er gehe davon aus, dass dies auch zu einer Änderung der Rechtsprechung führen könnte.

„Gerade durch den demografischen Wandel wird die interkommunale Zusammenarbeit immer wichtiger“, machte Giesen deutlich. Bei stagnierender oder schrumpfender Bevölkerung werde der Fall, dass eine Kommune für eine andere Kommune Aufgaben mit erledigt, immer häufiger vorkommen. Giesen abschließend: „Das ist sinnvoll und notwendig und spart zudem Kosten“.

Az.: II

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