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StGB NRW-Mitteilung 23/2008 vom 06.12.2007

Pressemitteilung: Kommunen für verändertes Sprachprüfungsverfahren

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben an die Landesregierung appelliert, das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung von Kindern vor der Einschulung zu verändern. Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund halten es für wichtig, die sprachlichen Fähigkeiten von Kindern im Vorschulalter zu überprüfen. Für die Anfang 2008 anstehende Testrunde plädieren sie jedoch für ein Verfahren, in dem die Erzieherinnen und Erzieher aus den Kindergärten einbezogen werden. Auf die Beteiligung von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern sollte dagegen in der ersten Stufe der Sprachstandsfeststellung verzichtet werden. Das Land hat eine Entscheidung, wie künftig verfahren werden soll, noch für den Dezember angekündigt.

Der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, erklärten, eine frühzeitige Bestandsaufnahme der sprachlichen Entwicklung und der Fähigkeiten von Kindern im Vorschulalter und eine sich darin anschließende gezielte Sprachförderung von Kindern mit Defiziten seien notwendig und sinnvoll, um mehr Chancengleichheit bei der schulischen Bildung zu erreichen.

Die kommunalen Spitzenverbände teilen jedoch nicht die Auffassung des Landes, dass die erste Stufe des zweistufigen Verfahrens zur Sprachstandsfeststellung unter Beteiligung von Lehrern durchgeführt werden muss. Sie bekräftigen vielmehr ihre Kritik auch am überarbeiteten Verfahren zur Sprachstandsfeststellung. „Die Kommunen favorisieren ein Verfahren, das auf der ersten Stufe auf eine Beteiligung von Grundschullehrern verzichtet und stattdessen auf die Förderempfehlung der Erzieherinnen aufbaut. Auf diese Weise wird die bei den Erzieherinnen vorhandene Kompetenz und deren Erfahrungswissen genutzt. Sie wissen genau, bei welchen Kindern Sprachdefizite bestehen“, so Articus, Klein und Schneider.

Durch die Umsetzung dieses Vorschlags könnte das Land in erheblichem Umfang Kosten sparen, da deutlich weniger Lehrer eingesetzt werden müssten. Hierdurch ergebe sich zwangsläufig ein geringerer Unterrichtsausfall als bei dem ersten Durchlauf des Testverfahrens. Darüber hinaus biete das vorgeschlagene Verfahren den Vorteil, dass sich die Kinder in den Tageseinrichtungen nicht gegenüber einer fremden Lehrkraft äußern müssten. Es entstehe daher auf der ersten Stufe keine ungewohnte Prüfungssituation mehr, die im ersten Durchgang bei zahlreichen Vierjährigen zu Überforderung und zu nicht zutreffenden Ergebnissen geführt habe.

Az.: IV

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