Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 707/2008 vom 05.11.2008

Pressemitteilung: Kindergartenfinanzierung angemessen sicherstellen

Eltern wählen zunehmend längere Betreuungszeiten für ihre Kinder, und die Kommunen werden nach dem neuen Kinderförderungsgesetz noch stärker dazu verpflichtet, Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. „Diese Anforderungen führen zu einer deutlichen Kostensteigerung im laufenden Kindergartenjahr“, erklärte heute der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Gesundheit und Soziales des Städte- und Gemeindebundes NRW Bernhard Hadel, 1. Beigeordneter der Stadt Wesseling, bei der Ausschusssitzung in Gevelsberg.

„Um die bundesgesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, benötigen wir dringend eine ausreichende Finanzausstattung“, so Hadel weiter. „Vor allem erwarten wir, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Betriebskostenzuschüsse des Bundes von rund 22 Millionen Euro zum Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige ungeschmälert an die Kommunen weiterleitet“. Offenbar plane die Landesregierung, das Geld über das Gemeindefinanzierungsgesetz zu verteilen. Dies hätte zur Folge, dass nur rund 23 Prozent der Gelder, also rund fünf Millionen Euro, an die Kommunen weitergeleitet würden. „Dies muss korrigiert werden“, forderte Hadel.

Auch sieht der Ausschuss die Notwendigkeit, dass das Land sich im Bereich der Investitionsmittel nicht auf eine Verteilung der Bundesmittel beschränkt, sondern vielmehr den Betrag von 82,67 Millionen Euro mit eigenen Mitteln aufstockt. Nur so könne man der großen Anzahl an Anträgen von Einrichtungsträgern gerecht werden.

Ausdrücklich unterstützt das Fachgremium des kommunalen Spitzenverbandes die Absicht der Landesregierung, die kommunale Jugendhilfeplanung zu optimieren. „Die Kostenträger Land und Kommunen erwarten zu Recht, dass die enormen Mehrausgaben bei den Tageseinrichtungen für Kinder transparent gemacht werden“, legte Hadel dar. Hierzu leiste die Erhebung in den Kindergärten im November 2008 über die tatsächliche Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten einen wichtigen Beitrag.

Az.: III

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