Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 708/2007 vom 14.11.2007

Pressemitteilung: Kinderbetreuung vor dem Praxistest

Das am 25. Oktober 2007 vom NRW-Landtag verabschiedete Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist trotz mancher Schwächen ein Gewinn für Kommunen, Eltern und Kinder. Dies machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Münster vor der Arbeitsgemeinschaft des kommunalen Spitzenverbandes für den Regierungsbezirk Münster deutlich: „Zudem stellt eine Revisionsklausel sicher, dass das KiBiz Ende 2011 noch einmal auf seine Praxistauglichkeit und Finanzierbarkeit überprüft wird.“ Eine große Sorge der Kommunen sei gewesen, dass sie bei schwankender Nachfrage nach Betreuungsplätzen auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben würden. Dies werde jetzt durch eine genaue Abrechnung der tatsächlichen Kosten nach Ende eines Kindergartenjahres vermieden. Auch die Gefahr, dass unterschiedliche Träger unterschiedlich teure Betreuungsstandards praktizieren könnten, sei jetzt durch klare Rahmenbedingungen im Gesetz beseitigt. Dass die Jugendämter weiterhin die Steuerungskompetenz vor Ort hätten, sei ein Erfolg für die kommunale Selbstverwaltung. Das gelte auch für die anerkennenswerte finanzielle Beteiligung des Landes am Ausbau der U 3-Betreuung.

Kritisch setzte sich Schneider mit der Verschärfung des kommunalen Wirtschaftsrechts durch die jüngste Reform der NRW-Gemeindeordnung auseinander. Hier werde die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Kommunen massiv eingeschränkt. Positiv zu werten seien jedoch die neuen Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit, die die reformierte Gemeindeordnung biete. Nunmehr könnten schon Städte ab 20.000 respektive 50.000 Einwohnern auf Antrag Mittlere oder Große kreisangehörige Stadt werden und eine Reihe zusätzlicher Aufgaben wie beispielsweise die Bauaufsicht vom Landkreis in Eigenregie übernehmen. Möglich sei zudem, dass sich mehrere Gemeinden zusammentun und einzelne Verwaltungsaufgaben übernehmen, wenn sie gemeinsam die Schwellenwerte von 20.000 oder 50.000 Einwohnern überschreiten. Dass die Kreise das nicht per Veto verhindern könnten, sei ein Erfolg für die Städte und Gemeinden in NRW und stärke die kommunale Selbstverwaltung.

Ob dazu auch die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung sowie der Umweltverwaltung beitrage, sei derzeit noch mehr als fraglich, legte Schneider dar. Grundsätzlich bringe die Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen kürzere Wege und ein Mehr an Bürgernähe. Jedoch müssten die Kosten vollständig und dauerhaft erstattet werden. Dieser Teil der Verwaltungsstrukturreform werde zum Lackmustest für das in der NRW-Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip. Sollte die NRW-Landesregierung beim Personal oder bei den Sachkosten nicht den tatsächlich entstehenden Bedarf ausgleichen, werde man den Gang vor den Verfassungsgerichtshof in Münster nicht scheuen.

Az.: HGF

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