Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 860/2004 vom 05.11.2004

Pressemitteilung: Kinderbetreuung in Not

Die Betreuung von Kindern im Vorschulalter darf nicht noch weiter durch rechtsverbindliche Standards und Vorschriften reglementiert werden. Dies würde nicht zum wünschenswerten Ausbau von Kinderkrippen und Kindergärten führen, sondern eher das Gegenteil bewirken: Überforderung der Städte und Gemeinden sowie Abbau vorhandener Strukturen. Auf diese Gefahr machte heute der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Dr. Bernd Jürgen Schneider, anlässlich der jugendpolitischen Fachtagung in Düsseldorf gemeinsam mit den beiden Landesjugendämtern und unter Beteiligung des NRW-Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder aufmerksam.

Das in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedete Tagesbetreuungsaubaugesetz (TAG) stehe als Beispiel, wie ein grundsätzlich sinnvolles Vorhaben durch Zwang und Bürokratisierung zum Problem werde. „Es liegt auch im Interesse unserer Städte und Gemeinden, dass es mehr Betreuungplätze für unter Dreijährige gibt“, stellte Schneider klar. Diesen Ausbau jedoch mit Einsparungen aus Hartz IV finanzieren zu wollen, sei blauäugig. „Erst müssen wir sehen, ob die versprochene Entlastung von bundesweit 2,5 Milliarden Euro jährlich auch konkret bei den NRW-Kommunen ankommt“, so Schneider. Zudem sei die Entlastung dringend nötig, um Kostensteigerungen in vielen Bereichen der sozialen Sicherung, etwa der Eingliederungshilfe für Behinderte, aufzufangen. Neue kostenintensive Projekte ließen sich daraus nicht finanzieren.

Auch hegt der Städte- und Gemeindebund NRW erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Tagesbetreuungsausbaugesetzes. So werde die Festlegung bundeseinheitlicher Regeln für die Betreuung unter Dreijähriger mit der „Rechtszersplitterung“ in den Ländern gerechtfertigt. „Doch gerade die Rechtsvielfalt ist Kernbestand unseres föderalen Systems und eine adäquate Antwort auf unterschiedliche örtliche und regionale Strukturen“, machte Schneider deutlich.

Der Problemdruck für die Kommunen werde aktuell erhöht durch die Ankündigung der Kirchen, sich aus der Kindergartenbetreuung zurückzuziehen. Bisher hatten die Kirchen einen Kompromiss von 1998 mitgetragen, der ihnen weit gehende Einsparungen bei ihren Kindergärten ermöglicht hatte. „Wir appellieren an die Kirchen, nicht überstürzt aus einer bewährten Struktur auszusteigen“, sagte Schneider. Vielmehr solle bei dem in der kommenden Woche anstehenden Gespräch von Landesregierung, Landtag, Kirchen und kommunalen Spitzenverbänden nach einer für alle tragfähigen Lösung gesucht werden.

Az.: III

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