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StGB NRW-Mitteilung 58/2017 vom 18.01.2017

Pressemitteilung: Keine vorschnelle Rückkehr von G8 zu G9

Bevor die Schullaufbahn zum Abitur erneut geändert wird, sollte die Studie abgewartet werden, welche die Wirksamkeit von Verbesserungen am achtjährigen Abitur (G8) überprüft. Dies hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, anlässlich des Volksbegehrens der Elterninitiative "G9 - jetzt!" heute in Düsseldorf deutlich gemacht: "Ein planloses Herumschrauben an dem Weg zum Abitur hilft weder Schülern und Schülerinnen noch den Kommunen als Schulträger".

Seit 2005 gilt in Nordrhein-Westfalen an Gymnasien das Abitur nach acht Schuljahren. Begründet wurde diese Reform mit der Anpassung an internationale Standards, die in der Regel eine Schullaufbahn von acht Jahren bis zur Hochschulreife vorsehen. Bald erhoben sich Klagen, dass Schüler und Schülerinnen dadurch überlastet seien und mangelhaft auf ein Studium vorbereitet würden. Gleichzeitig wurden zahlreiche Versuche unternommen, den Lehrplan zu entschlacken sowie den Unterricht in den acht Schuljahren bis zum Abitur besser zu organisieren.

Sollte der Weg zum Abitur wieder flächendeckend auf neun Schuljahre ausgeweitet werden, kämen auf die Kommunen massive Kapazitätsprobleme zu, legte Schneider dar: "Freie Klassenräume sind in der Regel nicht vorhanden". Zu diesem Engpass hätten der erhöhte Raumbedarf durch schulische Inklusion, das Bevölkerungswachstum durch Zuwanderung sowie die chronische Finanznot der meisten Städte und Gemeinden geführt. Auch bestehe die Gefahr, dass sich der akute Mangel an Lehrkräften durch die Verlängerung der Schulzeit massiv verschärfe.

Völlig falsch - so Schneider - wäre es, die Entscheidung über G8 oder G9 auf die Ebene der kommunalen Schulträger oder gar der einzelnen Schulen zu verlagern. "Dann hätten wir eine Dauerdiskussion über den richtigen Weg zum Abitur", warnte Schneider. Durch unterschiedliche Systeme an den Gymnasien würden Schulwechsel unnötig erschwert. Nicht zuletzt wäre eine Schulinfrastruktur, die ständig zwischen G8 und G9 hin- und herpendelt, nicht mehr planbar. "Daher sollte die grundsätzliche Festlegung auf G8 oder G9 einheitlich durch Landesgesetz erfolgen", so Schneider abschließend.

Az.: 42.1.5-001

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