Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 588/2009 vom 19.11.2009

Pressemitteilung: Keine Einigung bei Ausgleich von Einheitslasten

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen sehen in den geplanten Ausgleichsregelungen des Landes zur Beteiligung der Kommunen an den finanziellen Folgen der Deutschen Einheit positive Elemente. Sie bedauern aber, dass Spitzengespräche zwischen beiden Seiten in der zentralen Frage der Höhe der Einheitslasten ab 2007 zu keiner einvernehmlichen Lösung geführt haben.

Nach dem gestrigen Kabinettsbeschluss über ein „Einheitslastenabrechnungsgesetz“ sagten der Vorsitzende des Städtetages NRW, Oberbürgermeister Norbert Bude, Mönchengladbach, der Präsident des Landkreistages NRW, Landrat Thomas Kubendorff, Kreis Steinfurt, sowie der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen: „Wir begrüßen, dass das Land die Bindungswirkung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs Münster vom 11.12.2007 anerkennt. Daraus ergibt sich für das Jahr 2006 eine kommunale Überzahlung von 379 Millionen Euro. Grundsätzlich positiv ist ebenso, dass das Land den Kommunen für 2006 bis 2008 zusätzlich zu den bisher gezahlten Abschlägen von 650 Millionen Euro weitere 251 Millionen Euro bereitstellen will. Keine Einigung hat es allerdings in den Gesprächen in der zentralen Frage der Höhe der Einheitslasten ab 2007 gegeben. Hier lagen die Positionen deutlich auseinander. Damit wird durch die jetzt zusätzlich gewährten Gelder die von den NRW-Kommunen zu viel gezahlte Summe nur teilweise ausgeglichen.“

Die nordrhein-westfälischen Kommunen erwarteten eine tragfähige, nachvollziehbare und inhaltlich überzeugende Abrechnung der einheitsbedingten Lasten, die ihren berechtigten Interessen Rechnung trage und kommunale Überzahlungen effektiv ausgleiche, so Bude, Kubendorff und Schäfer.

Unbeschadet der unterschiedlichen Positionen zur Höhe der einheitsbedingten Lasten ab 2007 bestehe Konsens mit der Landesregierung darin, dass Rückzahlungen gewährter Abschläge vermieden werden müssen. Deshalb sei es folgerichtig, dass das Land nun Mittel in Höhe von 251 Millionen Euro zur Verfügung stellt, um etwaige Rückforderungsansprüche auf der Basis des Einheitslastenabrechnungsgesetzes zu vermeiden. Die diesem Betrag zugrundeliegende Berechnung der Einheitslasten weiche aber deutlich von den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände ab.

In den Gesprächen mit dem Land hatten die Spitzenverbände sich bereit erklärt, zum alten Abrechnungssystem zurückzukehren und die tatsächliche Zahllast des Landes im Länderfinanzausgleich — wie dies bis zum Jahre 2005 geschehen ist — als Einheitslast zu berücksichtigen. Dieser Vorschlag kam jedoch nicht zum Zuge.

Das vom Landeskabinett beschlossene Einheitslastenabrechnungsgesetz bedürfe nun einer Bewertung durch die kommunalen Spitzenverbände insbesondere mit Blick auf die Höhe und Berechnungsmethodik für die Jahre ab 2007. Dabei müssen die Vorgaben des Urteils des Verfassungsgerichtshofs Münster und die Ergebnisse der finanzwissenschaftlichen Untersuchung von Prof. Dr. Gisela Färber ausreichend Beachtung finden. Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfung behielten sich die Kommunen eine Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster vor.

Az.: IV

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