Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 757/2006 vom 06.11.2006

Pressemitteilung: Kein finanzieller Spielraum aus Hartz IV-Einigung

Die Einigung über die Erstattung von Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose durch den Bund an die Kommunen gibt den NRW-Städten und -Gemeinden Planungssicherheit, liegt aber hinter der verbindlich zugesagten Entlastung aus Hartz IV zurück. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf hingewiesen. Bekanntlich will der Bund den Kommunen jährlich 4,3 Milliarden Euro für Unterkunftskosten erstatten, während für den Kostenausgleich in diesem Sektor allein 3,3 Milliarden Euro nötig sind.

„Damit ist das Versprechen von bundesweit 2,5 Milliarden Euro jährlicher Entlastung auf rund eine Milliarde Euro geschrumpft“, monierte Schneider. Ebenso sei die Prognose, die Kommunen könnten aus den Hartz IV-Einsparungen mit 1,5 Milliarden Euro den Ausbau der Krippenplätze finanzieren - tragender Gedanke des Tagesbetreuungsausbaugesetzes - endgültig als Taschenspielertrick entlarvt. „Die Kopplung von Hartz IV und Kinderbetreuung war weder sinnvoll noch realistisch. Nun müssen neue Wege zum Ausbau und zum Betrieb neuer Betreuungsplätze für unter Dreijährige gefunden werden“, machte Schneider deutlich. Die Finanzverantwortung für diese gesellschaftlich wichtige Aufgabe dürfe nicht bei den Kommunen abgeladen werden.

Nach der Einigung über die Höhe der Bundeserstattung für die Unterkunftskosten komme es nun darauf an, dass diese bedarfsgerecht auf die Länder und von dort weiter an die Kommunen verteilt würden. „Wir müssen weg von dem rein prozentualen Verteilungsschlüssel hin zu einem individuellen Mehrbelastungsausgleich“, forderte Schneider. Nur dann sei sicher, dass nicht einzelne Kreise die Kreisumlage erhöhen müssten, um ihre Haushaltslücken aus der Bezahlung von Unterkunftskosten zu schließen.

Az.: IV

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