Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 849/2003 vom 18.11.2003

Pressemitteilung: Kein Ausverkauf der Gemeindefinanzreform

Zum Beginn der Verhandlungen im Berliner Vermittlungsausschuss warnte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, davor, die Gemeindefinanzreform zur Verhandlungsmasse für ein Vorziehen der Steuerreform zu machen. „Aus kommunaler Sicht ist die Reform gescheitert, wenn es nicht zu deutlichen Verbesserungen gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen kommt“, machte Schneider deutlich.
 
Bei der Gemeindefinanzreform gehe es letztlich um die Existenz der Kommunen und der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland. „Die Reform darf daher nicht im großen Topf des Vermittlungsausschusses untergebuttert werden“, so Schneider. Ohne Reform drohe ein Kahlschlag bei den kommunalen Dienstleistungen. Opfer wären Wirtschaft und Bürger. „Insbesondere letztere würden einen hohen Preis zahlen für die paar Euro mehr, die ein Vorziehen der Steuerreform mit sich brächte“, betonte Schneider.
 
Als völlig inakzeptabel und kontraproduktiv bezeichnete Schneider die vorgesehene Absenkung der Gewerbesteuer-Messzahl auf 3,2 Prozent. Diese bedeute eine massive Steuerentlastung gerade von Großbetrieben zu Lasten von Mittelstand, Handwerk und Bürgern, die sachlich nicht zu rechtfertigen sei. Er rügte in diesem Zusammenhang die Weigerung des Bundesfinanzministeriums, der Bitte der kommunalen Spitzenverbände um stichprobenartige Berechnungen zu den konkreten Auswirkungen des Gesetzentwurfs nachzukommen.
 
Nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes NRW haben eigene Kalkulationen bei zahlreichen Städten und Gemeinden ergeben, dass die neue Gemeindewirtschaftssteuer in unveränderter Form gerade wegen der Absenkung der Steuermesszahl nicht zu einer Verbesserung der Einnahmesituation, sondern im Gegenteil zu weiteren Verlusten in Millionenhöhe führen würde. „Um es ganz klar zu sagen: ein solches Ergebnis der Reform wäre ein Skandal“, so Schneider.
 
Auch bei der zweiten Säule der Reform, der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, warnte Schneider davor, die Zustimmung der Union zum Vorziehen der Steuerreform mit Zugeständnissen bei der Frage hinsichtlich der Trägerschaft für das neue Arbeitslosengeld II zu erkaufen: „Gerade für die Kommunen in NRW wäre die Zuständigkeit für Langzeitarbeitslose eine verhängnisvolle Überforderung“.

Az.: IV

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