Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 741/2016 vom 07.11.2016

Pressemitteilung: Flüchtlings-Integration erfordert zusätzliche Mittel

Unterbringung und Integration von Flüchtlingen stellen auf Jahre hinaus eine Hauptaufgabe für die Kommunen dar. Dies hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute auf einer Veranstaltung des Verbandes in Bünde deutlich gemacht: "Bei der Integration haben wir als Kommunen die Hauptlast zu schultern."

Daher sei es wichtig, dass einzelne Städte und Gemeinden nicht durch eine unverhältnismäßig große Anzahl von Flüchtlingen über Gebühr belastet würden. Daher sei die Einführung einer Wohnsitzauflage durch das Land zu begrüßen, welche anerkannte Asylsuchende verpflichtet, für eine bestimmte Zeit an einem ihnen zugewiesenen Ort zu bleiben.

Allerdings sei der vom Land geplante Verteilungsschlüssel, welcher zusätzlich die Arbeitslosenquote sowie das Wohnungsangebot vor Ort berücksichtigt, abzulehnen. "Beides ist statistisch schwer zu fassen und unterliegt stetiger Veränderung", monierte Schneider. Daher sei es besser, bei dem bewährten Verteilungsschlüssel zu bleiben, der die Einwohnerzahl zu 90 Prozent und die Fläche der Kommune zu zehn Prozent berücksichtigt.

Was die Erstaufnahme-Einrichtungen des Landes angehe, sei es richtig, hierbei eine Reserve offen zu halten und nicht mit dem Rückgang des Flüchtlingsstroms alle Häuser wieder zu schließen. Kommunen, die für solche Einrichtungen die Infrastruktur bereitstellten, sollten auch weiterhin dafür honoriert werden - wenn auch weniger stark als bisher.

Um die Bildung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen sicherzustellen, müssten die Kommunen weiterhin die Möglichkeit haben, so genannte Auffangklassen zu bilden. "Eine weitgehende Reduzierung wie von der Landesregierung beabsichtigt wäre kontraproduktiv", warnte Schneider. Sonst ließen sich Sprachdefizit und Bildungsrückstand bei den ausländischen Schülern und Schülerinnen nicht beseitigen.

Zweifelsohne könne Integration nur gelingen, wenn Bund und Land genügend Geld dafür zur Verfügung stellten. Mehrere Forschungsinstitute haben die Kosten auf mindestens zehn Mrd. Euro jährlich geschätzt. "Derartige Summen können die Kommunen unmöglich aus eigener Kraft aufbringen", legte Schneider dar. Die Umsetzung des Zukunftsthemas Integration dürfe auf keinen Fall von der Kassenlage einzelner Städte oder Gemeinden abhängig sein. Daher sei es zwingend nötig, dass das Land die Integrationspauschale des Bundes von 434 Mio. Euro jährlich ungeschmälert an die Kommunen weiterleitet.

Weiterhin - so Schneider - sei die Finanzlage der NRW-Städte und -gemeinden bedrohlich. Dies habe die Haushaltsumfrage des Verbandes bestätigt, wonach nur rund 13 Prozent aller 359 Mitgliedskommunen ihren Haushalt strukturell - ohne Buchungstricks - ausgleichen können. "Die großen Kostentreiber - allen voran die Sozialkosten - kommen von staatlicher Seite", betonte Schneider.

Wenn nicht Grundsteuer und Gewerbesteuer auf bürger- und wirtschaftsfeindliche Höhen getrieben werden sollen, brauche es hier rasch Abhilfe: "Deshalb fordern wir Bund und Land auf, für deutliche und schnelle Entlastung zu sorgen". Diese Hilfe dürfe nicht als einmalig festgeschriebene Pauschale gewährt werden, sondern müsse sich dynamisch am Bedarf orientieren. Bezogen auf die Landesebene werde nur die Anhebung des kommunalen Anteils an den Landessteuereinnahmen von derzeit 23 auf 28 Prozent eine Lösung bringen.

Die Unterfinanzierung der Kommunen mache sich auch in der gesamten Kinderbetreuung bemerkbar. Hier - so Schneider - hätten zwar frei werdende Mittel aus dem Betreuungsgeld vorübergehend Entlastung gebracht. "Aber eine grundlegende Überarbeitung des Finanzierungssystems der Kinderbetreuung ist nach wie vor dringend nötig."

Nicht zuletzt zeige sich die prekäre Finanzlage der Kommunen an den Schulen. Diese müssten angesichts des Raumbedarfs durch Inklusion und zusätzliche Flüchtlingsklassen dringend ausgebaut werden. Das Landesförderprogramm "Gute Schule 2020" sei dazu ein positiver Ansatz. Doch müssten die Mehrkosten aus der Inklusion und dem Unterricht für Flüchtlingskinder im Wege der Konnexität vom Land korrekt ermittelt und vollständig erstattet werden.

Az.: H

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