Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 32/2017 vom 23.01.2017

Podiumsdiskussion zur Reform der Grundsteuer

Am 12. Januar 2017 kamen in der Landesvertretung Brandenburg Peter-Jürgen Schneider (Finanzminister des Landes Niedersachsen), Susanna Karawanskij (Bundestagsabgeordnete der LINKEN), Dr. Rainer Radloff (Mieterbund Land Brandenburg), Volker Theobald (Pro Potsdam GmbH) und Uwe Zimmermann (Stv. Hauptgeschäftsführer DStGB) zu einem finanzpolitischen Fachgespräch zur Frage „Die Reform der Grundsteuer — gerecht oder teuer?“ zusammen. Nachdem Martin Gorholt als Bevollmächtigter des Landes Brandenburg beim Bund in Berlin die Gäste begrüßt hatte, stellte Daniela Trochowski (Staatssekretärin im Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg) die wesentlichen Elemente der vom Bundesrat verabschiedeten Vorschläge zur Reform der Grundsteuer vor.

In der anschließenden Diskussion waren sich die Teilnehmer darüber einig, dass es einer Reform der Grundsteuer bedarf. Aufgrund des nahenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der damit zu erwartenden einhergehenden kurzen Frist zur Umsetzung einer Grundsteuerreform ist eine Verabschiedung der Gesetzesvorschläge zur Änderung des Grundgesetzes und zur Änderung des Bewertungsgesetzes eigentlich noch in dieser Legislaturperiode notwendig.

Da das aktuell vom Plenum des Bundesrates mehrheitlich beschlossene Reformmodell zur Grundsteuer aber von den die Regierungskoalition tragenden Parteien nicht einhellig beurteilt wird, wird ein Gesetzesbeschluss über dieses Reformmodell und die damit verbundene notwendige Grundgesetzänderung eine sehr schwierige politische Debatte werden. Finanzminister Schneider hat für den Fall, dass die Reform in dieser Legislatur nicht mehr beschlossen werden sollte, angekündigt, dass die Gesetzesvorschläge aufgrund des Diskontinuitätsprinzips sodann nach der Bundestagswahl wieder über den Bundesrat neu eingebracht werden sollen.

Wie eigentlich immer auf Diskussionen zur Grundsteuer wurde auch diesmal wieder über befürchtete Steuererhöhungen und die Nutzung der Grundsteuer zur Verfolgung stadtentwicklungspolitischer Ziele diskutiert. Uwe Zimmermann und Peter-Jürgen Schneider konnten hier anschaulich und mit Nachdruck darlegen, dass die Reform für Steuergerechtigkeit bei der Grundsteuer sorgt und grundsätzlich aufkommensneutral sein wird, wobei dies eben nicht für den Einzelfall gelten kann. Mit ihrem Hebesatzrecht werden die Kommunen selbstverständlich auch bei einer Reform verantwortungsvoll umgehen.

Hingewiesen sei darauf, dass vor allem auch die Rechnungshöfe und Kommunalaufsichten Hebesatzerhöhungen fordern. Insgesamt gesehen ist die Grundsteuerlast für den Bürger im Vergleich zu anderen Steuerarten aber ohnehin gering. Eine stadtentwicklungspolitische Steuerung über die Grundsteuer ist folglich wenig erfolgversprechend. Kein Bodenspekulant wird aufgrund einer Grundsteuer, sei es auch eine reine Bodensteuer, ein Grundstück schneller veräußern beziehungsweise bebauen. Hier müssen andere Instrumente greifen.

Abruf der Quellen im Internet: Bundestagsdrucksache zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 105): http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810751.pdf - Bundestagsdrucksache zur Änderung des Bewertungsgesetzes: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810753.pdf

Az.: 41.6.3.4 mu

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