Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 377/2020 vom 28.05.2020

Planungssicherstellungsgesetz verkündet

Das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20. Mai 2020 ist am 28. Mai 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBI. I S. 1041) verkündet worden. Gemäß § 7 PlanSiG tritt es am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Über das Gesetz hatten wir mit Schnellbrief 262/2020 informiert. Das PlanSiG gewährleistet, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Dazu werden befristet bis zum 31.03.2021 digitale Alternativen für Verfahrensschritte in behördlichen Verfahren erlaubt, die bisher die Anwesenheit der Beteiligten erforderten. Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen können nun online oder mittels Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden.

Die beschlossenen Erleichterungen, die die digitale Durchführung von Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen ermöglichen, beziehen sich auf 23 Gesetze, die in § 1 PlanSiG aufgezählt und für die in den nachfolgenden Paragraphen einheitlich geltende Vorgaben gemacht werden. Nach § 1 Nr. 4 PlanSiG gelten die Erleichterungen auch für Verfahren nach dem Baugesetzbuch. Da der Wortlaut des Baugesetzbuchs nicht verändert wurde, wirkt sich das Inkrafttreten des Planungssicherstellungsgesetzes nicht auf die Zitierweise des Baugesetzbuchs aus.

Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 24 kann auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes (https://www.bgbl.de/) eingesehen werden.

 

Az.: 20.1.1.1-006/001 gr

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