Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 125/2021 vom 11.01.2021

Photovoltaik-Wattbewerb

Unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) wird im Jahr 2021 ein so genannter Wattbewerb gestartet. Photovoltaik ist ein bedeutender und kostengünstiger Beitrag zur Energiewende. Der entschlossene und zügige Ausbau ist ein Element zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens. Derzeit gibt es noch erhebliches Potenzial freier und für Photovoltaik geeigneter Dächer in den Städten und Gemeinden.

Um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, haben Fossil Free Karlsruhe mit Unterstützung der Parents for Future Germany und Fridays for Future Germany einen bundesweiten Wettbewerb ins Leben gerufen. Dieser Wettbewerb heißt „Wattbewerb“. Der Wattbewerb soll am 21.02.2021 starten.

Der Wattbewerb findet in zwei Kategorien mit getrennten Wertungen bundesweit statt:

a) Großstädte ab 100.000 Einwohner/-innen

b) Städte mit bis 100.000 Einwohner/-innen.

Städten und Gemeinden, die am Wattbewerb teilnehmen möchten, können Ihr Interesse über folgende Webseite anmelden: faktor2.solar/staedte-challenge/

Die verbindliche Registrierung für den Wattbewerb erfolgt am 01.02.2021 über die offizielle Online-Plattform, die derzeit noch in Entwicklung ist. Spätere Registrierungen sind jederzeit möglich, wobei auch dann die Startwerte zum 31.12.2020 erhoben werden. Somit ist auch ein späterer Start kein Nachteil im „Wattbewerb“.

Im Zuge der Registrierung werden zwei Startwerte erhoben, welche für die gesamte Dauer des Wattbewerbs gelten:

  • Anzahl der Einwohner/-innen zum 31.12.2020
  • Installierte Nennleistung der Photovoltaik in kWp im Stadtgebiet auf Basis der offiziellen Daten des Marktstammdatenregisters zum 31.12.2020 für Anlagen im Bereich des jeweiligen Gemeindeschlüssels.

Mit der Anmeldung sind keine Kosten verbunden. Hauptziel des Wattbewerbs ist es, die Energiewende durch den Ausbau von Photovoltaik in den Städten und Gemeinden zu beschleunigen und damit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Az.: 23.1.1 qu

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