Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 765/1999 vom 05.11.1999

Pflegestatistikverordnung

Am 27.08.1999 hat der Bundesrat der Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie die häusliche Pflege, die einen Tag zuvor von der Bundesregierung beschlossen wurde, zugestimmt.

Hierdurch sollen Bund und Länder für die Weiterentwicklung des Pflegeversicherungsgesetzes, aber auch für die Überprüfung der mit diesem Gesetz angestrebten Zielsetzungen ausreichende Daten und Informationen zum Stand und zur Entwicklung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung erhalten. Als erstes Berichtsjahr für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen wird das Jahr 1999 festgeschrieben.

Die Statistischen Ämter der Länder sind berechtigt, mit Zustimmung der Betroffenen alle zwei Jahre ein Verzeichnis mit Namen, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, Träger und Art der Pflegeeinrichtung sowie Zahl und Art der Pflegeplätze eines Pflegeheimes zu veröffentlichen.

Die Verordnung ist im Intranet des NWStGB eingestellt und kann bei Interesse unter der Rubrik "Fachinformation/Jugend, Soziales und Gesundheit" abgerufen werden.

Az.: III/2 810-11

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