Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 260/2021 vom 21.04.2021
OVG NRW zu einer Bauschutt-Recyclinganlage
Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 07.01.2021 (Az.: 8 B 548/20) entschieden, dass es sich bei einer mobilen Brech- und Siebanlage zum Sieben von Bodenmaterial sowie zum Herstellen von Recycling-Material nebst weiteren Freilagern und Nebeneinrichtungen regelmäßig um ein industriegebietstypisches Vorhaben handelt, welches wegen seines hohen Störpotenzials in einem Gewerbegebiet unzulässig ist. Dieses gilt – so das OVG NRW – regelmäßig auch dann, wenn der Vorhabenträger auf den Umschlag gefährlicher Abfälle verzichtet und die Brech- und Siebanlage einhaust.
Az.: 25.0.2.1 qu