Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 37/2017 vom 11.01.2017

OLG Düsseldorf zu Beratung bei Forward-Darlehen

In einem Rechtsstreit um Darlehensverträge aus dem Jahr 2007, deren Zinshöhe von der Kurs-Entwicklung des Schweizer Franken abhängig gemacht worden war, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf der Berufung der Stadt Kamp-Lintfort stattgegeben, nachdem die Klage in erster Instanz noch zurückgewiesen worden war.

Das Gericht attestiert der beklagten Bank eine Falschberatung, weil sie ihren Beratungspflichten im Rahmen eines zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrags nicht nachgekommen sei. Die Bank sei verpflichtet gewesen, die Klägerin insbesondere über die besonderen Risiken des Darlehensvertrages aufzuklären. Diese Beratungspflicht habe die Bank verletzt, indem sie die Stadt nicht hinreichend klar über die Konsequenz einer nicht vorhandenen Zinsobergrenze aufgeklärt habe.

Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde im Urteil angesichts der bereits bestehenden entsprechenden höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zugelassen. Der beklagten Bank steht allerdings die Möglichkeit einer dagegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde offen.

Az.: 41.5.7 mu

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