Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 205/2019 vom 16.04.2019

Leitfaden zu Nutzungsverträgen für Windenergieprojekte

Die Fachagentur Windenergie an Land e.V. (FA Wind) hat ein Hintergrundpapier über Nutzungsverträge für Windenergieprojekte herausgegeben. Der Grundstückssicherung kommt im Rahmen der Energiewende durch Erneuerbare Energien eine bedeutende Rolle zu. Denn neben planungs- und genehmigungsrechtlichen Fragen liegt hier der Schlüssel für eine erfolgreiche Projektumsetzung.

Im Rahmen der Windenergienutzung stehen auch kommunale Flächen für Standorte, Wege, Kabel und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung. In diesen Fällen werden zumeist privatrechtliche Verträge, sogenannte Gestattungsverträge oder Nutzungsverträge, zwischen der Kommune und den Realisierungspartnern geschlossen.

Die Publikation nimmt die Entstehung und Ausgestaltung von Nutzungsverträgen bei der kommunalen Flächenbereitstellung in den Fokus. Kommunen werden auf grundlegende Anforderungen solcher Nutzungsverträge hingewiesen, wobei im Schwerpunkt der strukturelle Aufbau behandelt wird. Die Ausführungen werden um rechtliche Hinweise zu Mindestanforderungen und Grenzen ergänzt.

So gibt das vorliegende Papier zunächst einen kurzen Einblick in das Vergaberecht, das von der Kommune zwingend eingehalten werden muss. Es setzt sich weiter in groben Zügen mit den verschiedenen rechtlichen Konstruktionen der Grundstücksüberlassung auseinander und geht dann mit vertieften Ausführungen auf den Nutzungs- bzw. Gestattungsvertrag ein.

Dabei werden zu Beginn allgemeine rechtliche Erläuterungen zu Verträgen und ihrer Entstehung gemacht. Im Anschluss daran kommt der Hauptteil des Papiers, wobei auf besondere Vertragsklauseln und wesentliche Vertragsinhalte für Nutzungs- bzw. Gestattungsverträge im Rahmen der Bereitstellung für Windenergieprojekte eingegangen wird. Hierbei werden in unproblematischen Bereichen Klauselvorschläge unterbreitet.

Das Papier kann im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.fachagentur-windenergie.de/aktuell/detail/nutzungsvertraege-fuer-windenergieprojekte.html . Bei Fragen kann man sich an Kathrina Baur von der FA Wind wenden (Tel. 030-644 94 60 68, E-Mail: baur@fa-wind.de ).

Az.: 20.1.4.1-002/001 gr

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