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StGB NRW-Mitteilung 529/2016 vom 20.07.2016

NRW-Sozialbericht 2016 vorgestellt

Der Sozialbericht NRW 2016 wurde am 28.06.2016 durch das Kabinett des Landes NRW verabschiedet und von Rainer Schmeltzer, NRW-Minister für Arbeit, Integration und Soziales, vorgestellt. Der Bericht zeichnet zahlreiche positive Entwicklungen für Nordrhein-Westfalen nach, jedoch ist auch festzustellen, dass soziale Ungleichheit ein Thema mit wachsender Bedeutung geworden ist. Auch sind starke regionale Unterschiede festzustellen. Die wesentlichen Ergebnisse des Berichtes lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Bevölkerungsentwicklung

Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2014 gegenüber 2013 einen Bevölkerungsanstieg von 66.242 Personen verzeichnen können. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf Zuwanderung zurückzuführen: Im Jahr 2014 zogen 93.627 Menschen mehr nach NRW als abwanderten. Damit war der Anstieg noch einmal höher als der im Jahr 2013, in welchem ein Plus von 64.564 Personen zu verzeichnen war. Dabei wird die Bevölkerung älter: 20,7 % waren 65 Jahre oder älter gegenüber 19,3 % in 2005, nur 16,5 % waren unter 18 Jahre alt.

2005 war noch ein Anteil von 18,6 % der Gesamtbevölkerung minderjährig. Der sog. „Altenquotient“, also die Zahl der Älteren, die 100 Erwerbstätigen gegenüberstehen, ist im Vergleich zu 2010 von 33,6 auf 34,1 gestiegen. Gestiegen ist auch der Anteil an Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Von 9,3 % in 2011 auf 10,5 % in 2014. Über einen Migrationshintergrund verfügen 4,15 Mio. Menschen in NRW, dies entspricht einem Anteil von 23,6 % (2011: 22,0 %).

Wirtschaftliche Entwicklung

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist in NRW im Jahr 2014 um 1,3 % gestiegen, im Jahr 2013 war die Wirtschaft noch um 0,6 % geschrumpft. Die Zahl der Erwerbstätigen ist seit 2010 um 3,4 % auf 9,086 Mio. Menschen gestiegen, der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist dabei von 67 % in 2010 auf 69,2 % gestiegen. Die absolute Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg gegenüber 2010 um 6,9 % an. Damit waren im Beobachtungszeitraum 52,4 % der Erwerbsbevölkerung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Hierbei zeigten sich starke regionale Unterschiede: Während der Anteil in Gelsenkirchen nur 44,3 % betrug, lag er in Gütersloh bei 59,1 %.

Die Arbeitslosenquote betrug 7,8 %; die Spanne reichte hier von 3 % in Coesfeld bis zu 13,3 % in Gelsenkirchen. Der Anteil der atypisch Beschäftigten — hierunter fallen befristete oder geringfügige Beschäftigungen, aber auch Teilzeitverhältnisse — betrug bei Frauen 50,6 %, bei Männern lediglich 12,3 %. Insgesamt sind die Zahlen jedoch rückläufig.

Einkommen und Vermögen

Der Stundenlohn der in Nordrhein-Westfalen tätigen Arbeitnehmer ist seit 2010 preisbereinigt um 4,2 % gestiegen. Ein Anstieg ist jedoch lediglich für Führungskräfte und Experten festzustellen; bei den übrigen Beschäftigten ist der Stundenlohn preisbereinigt stagniert oder leicht gesunken. Im Jahreswechsel 2014/15 war ein Effekt des eingeführten Mindestlohns festzustellen: An- und Ungelernte haben ein Einkommensplus von 2 % verzeichnen können.
Die Einkommen sind zwischen 2010 und 2013 um 7,7 % gestiegen. Der reale Einkommenszuwachs betrug 1,8 %. Die durchschnittlichen Einkommen unterscheiden sich regional deutlich: Im Kreis Olpe lagen sie bei 26.631 €, in Gelsenkirchen bei lediglich 15.904 €.

Ebenfalls untersucht worden ist die Vermögensentwicklung. Bei dieser ließ sich deutlich feststellen, dass die Kluft zwischen Arm und Reich gewachsen ist. Die Ärmsten 40 % der Bevölkerung haben an Vermögen verloren, während bei den Reicheren das Vermögen weiter gewachsen ist. Das Vermögen der reichsten 10 % beträgt das 7,45-fache des Durchschnittsvermögens, 2003 betrug der Faktor noch 7,05.

Eine starke Vermögenskonzentration ist festzustellen: Die reichsten 15,2 % verfügen über 62 % des Vermögens. Der Anteil der Vermögenslosen, also der Menschen mit einem Vermögen von 100 € oder weniger, betrug 18,9 % und ist gegenüber 2003 um 3,3 Prozentpunkte gewachsen. 10,9 % sind verschuldet (2003: 7,8 %). Die durchschnittliche Schuldenlast dieser Personen beträgt 8.200 €.

Die Zahl der Empfänger von Mindestsicherungsleistungen ist gegenüber 2010 um 104.000 Menschen auf zwei Millionen gestiegen. Der Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug 11,3 %. Auch hier sind starke regionale Unterschiede festzustellen: In Gelsenkirchen lag die Mindestsicherungsquote bei 20,7 %, in Coesfeld bei lediglich 5,6 %.

Armutsgefährdung

Von Armutsgefährdung wird gesprochen, wenn ein Haushalt über weniger als 60 % des mittleren Einkommens verfügen kann. Bei einem Ein-Personen-Haushalt lag die Schwelle für 2014 bei 895 €, für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern bei 1.879 €. Der Anteil der armutsgefährdeten Haushalte, also die Risikoquote, betrug 2014 16,2 % und damit 1,5 Prozentpunkte mehr als noch 2010.

Auch hier gibt es regionale Unterschiede: Im Münsterland sind 14 % armutsgefährdet. Es besteht hierbei ein Zusammenhang mit der Qualifikation: So sind 32,2 % der Geringqualifizierten armutsgefährdet, jedoch nur 4,2 % der Hochqualifizierten. Auch gesundheitlich Beeinträchtigte sind überdurchschnittlich armutsgefährdet.

Kinder und Jugendliche sind überdurchschnittlich von Armutsgefährdung betroffen. Bei 21,9 % besteht ein Armutsrisiko, 2010 lag diese Zahl noch bei 19,9 %. Dabei sind die Kinder von geringqualifizierten Eltern zu 60,6 % von einem Armutsrisiko betroffen. Die Mindestsicherungsquote der Unter-18-Jährigen lag bei 19 % (Gesamtbevölkerung: 11,3 %). Die regionalen Unterschiede fallen wiederum sehr deutlich aus: Die Mindestsicherungsquote bei Minderjährigen lag in Gelsenkirchen bei 37,4 %, in Coesfeld bei 8,5 %.

Bildung

Die Haupt- und Realschulen verlieren deutlich an Bedeutung und können immer weniger Schüler aufweisen. Dagegen besuchten im Schuljahr 2014/15 41,4 % der Schüler auf weiterführenden Schulen ein Gymnasium und damit 2,9 Prozentpunkte mehr als noch 2009/10. Noch stärker war der Zuwachs bei Gesamtschulen: Diese konnten ein Plus von 7,8 Prozentpunkten verzeichnen. 26,1 % der Grundschüler wechselten an eine Gesamtschule. Die Bildungsbeteiligung ist dabei stark abhängig von der sozialen Herkunft.

Der Anteil der Schulabgänger, die keinen Hauptschulabschluss erreicht haben, liegt mit 5,5 % auf dem Niveau von 2010. Die Studienberechtigtenquote, also der Anteil eines Jahrgangs, der berechtigt war, ein Studium aufzunehmen, betrug 66,7 % gegenüber 58,7 % in 2010 und 53,5 % in 2005. Ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern ist dabei festzustellen: Die Quote beträgt bei weiblichen Schulabgängern 73,3 %, bei männlichen 60,5 %.

Der Sozialbericht NRW wird seit 1992 in jeder Legislaturperiode, in der Regel also alle fünf Jahre vorgestellt. Der aktuelle Bericht, der im Wesentlichen auf Daten aus dem Jahr 2014 beruht, kann sowohl in seiner Kurz-, als auch in seiner Langfassung im Internet unter http://www.sozialberichte.nrw.de/sozialberichterstattung_nrw/aktuelle_berichte/index.php abgerufen werden.

Az.: 37.0.1.1

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