Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 148/2019 vom 12.03.2019

Mehr Personal 2017 in NRW-Pflegeeinrichtungen

Ende 2017 waren in Nordrhein-Westfalen 175.888 Personen in 2.824 Pflegeheimen (stationären Pflegeeinrichtungen) und 83.864 Personen bei 2.823 ambulanten Pflegediensten tätig. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg die Gesamtzahl der Beschäftigten gegenüber 2015 um 5,4 Prozent auf 259.752.

Die Beschäftigtenzahl der ambulanten Pflegedienste erhöhte sich um 11,2 Prozent. In Pflegeheimen lag der Anstieg bei 2,8 Prozent. Etwa die Hälfte des gesamten Personals war 2017 teilzeitbeschäftigt (137.207). Daneben wurden 68.062 Vollzeitkräfte (+6,6 Prozent) und 33.070 sogenannte „Mini-Jobber” (-2,0 Prozent) in den Einrichtungen eingesetzt. Außerdem wurden 19.224 Auszubildende oder (Um-)Schüler in den nordrhein-westfälischen Pflegebetrieben (+3,5 Prozent) ausgebildet.

Im Vergleich zur letzten Erhebung von Ende 2015 erhöhte sich die Zahl der nordrhein-westfälischen Pflegeeinrichtungen um 8,2 Prozent auf 5.647. Etwa jede zweite Einrichtung befand sich in privater (2.902) oder freigemeinnütziger (2.614) Trägerschaft; 131 Einrichtungen wurden von der „öffentlichen Hand” betrieben.

Durchschnittlich waren in jedem der 2.824 Pflegeheime 62 Personen tätig; gut die Hälfte (57,0 Prozent) der Arbeitskräfte verfügte über eine abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen, therapeutischen, pädagogischen oder hauswirtschaftlichen Bereich. 20,9 Prozent der Beschäftigten hatten einen anderen Berufsabschluss.

Weitere 22,1 Prozent hatten keinen Berufsabschluss oder befanden sich noch in einer Ausbildung oder Umschulung. Die 2.823 Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen beschäftigten im Schnitt jeweils 30 Personen. Dort verfügten zwei Drittel (66,4 Prozent) des Pflegepersonals über eine fachspezifische Ausbildung, 19,6 Prozent besaßen einen anderen Abschluss und 14,0 Prozent hatten keinen Berufsabschluss oder befanden sich noch in Ausbildung oder Umschulung. (Quelle: IT NRW 047/19 v. 8.3.2019)

Az.: 37.0.1.1-002/001

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