Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 522/2011 vom 25.11.2011

NRW-Landesregierung zur bundeseinheitlichen Bildungspolitik

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage eines Abgeordneten hat sich das Ministerium für Schule und Weiterbildung namens der NRW-Landesregierung zur bundeseinheitlichen Bildungspolitik geäußert (vgl. LT-Drs. 15/3213). Durch die Schulhoheit der Länder werde sichergestellt, dass die Bildungspolitik und auch das Schulsystem nahe an den Bedürfnissen und Notwendigkeiten der Länder und damit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Schülerinnen und Schüler gestaltet werden könne. Diese Aufgabe werde von den einzelnen Ländern gut wahrgenommen.

Eine zentrale Steuerung eines bundesweiten Schulsystems mit über 11 Millionen Schülerinnen und Schülern (Schuljahr 2009/10) und über 30.000 Schulen sei kaum angemessen zu gewährleisten. Dagegen halte es die Landesregierung für sinnvoll, dass der Bund die Länder bei wichtigen bildungspolitischen Aufgaben, wie z.B. die Inklusion oder den Ganztagsausbau, finanziell unterstütze und für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes eintrete.

Az.: IV/2 200-3/2

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