Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 50/2017 vom 12.12.2016

NRW-Landesregierung zu Entlastung der Kommunen durch den Bund

Mit einem Bericht vom 07.12.2016 ist die Landesregierung einer Berichtsbitte der CDU-Landtagsfraktion vom 28.11.2016 mit dem Titel "Milliardenentlastung der Kommunen durch den Bund" nachgekommen. Der Bericht nimmt zu insgesamt 13 Fragen Stellung, die sich mit verschiedenen aktuellen und künftigen Entlastungsprogrammen des Bundes für die Kommunen auseinandersetzen, und stellt in zwei Anlagen auch gemeindescharfe Zahlen zur Verfügung.

Zur Beantwortung der sich mit der Bundesintegrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. Euro p.a. an die Länder beschäftigenden Frage 8 ist allerdings eine klarstellende Anmerkung zu machen. Die Landesregierung führt in ihrer Antwort auf die Frage „In welcher Höhe beteiligt die Landesregierung die Kommunen an den Mitteln der Bundesintegrationspauschale“ aus, dass sämtliche Einnahmen, die das Land aus der Bundesbeteiligung an flüchtlingsbedingten Ausgaben erhält, nicht nur vollumfänglich, sondern mit einem Vielfachen an die Kommunen weitergeleitet würden, und verweist auf eine weitere Landtags-Vorlage vom 21.11.2016, mit der die Frage zuvor bereits beantwortet worden sei.

Wie sich aus dieser Vorlage ergibt, nimmt das Land bei seiner Betrachtung allerdings nicht nur die Integrationsleistungen, sondern "die Zuweisungen des Landes an die Kommunen für flüchtlingsbedingte Ausgaben" (vgl. Vorlage 16/4511 v. 21.11.2016, dort S. 8) insgesamt in den Blick. Das Argument der Landesregierung, gegen die sog. Integrationspauschale des Bundes seien die flüchtlingsbedingten Ausgaben des Landes insgesamt, d. h. auch und gerade die für die Erstunterbringung und Versorgung getätigten Ausgaben nach dem FlüAG NRW aufzurechnen, wurde bereits zuvor in der Landtagsvorlage 16/4217 v. 01.09.2016 deutlich, wo es heißt:

„Im Haushaltsplan 2016 (Entwurf des 2. Nachtrags) sind in diesem Zusammenhang Mittel für flüchtlingsbedingte Ausgaben in Höhe von 4,6 Mrd. Euro etatisiert. Der weitaus überwiegende Teil der flüchtlingsbedingten Ausgaben sind Zuweisungen an die Kommunen in einem Umfang von 2,8 Mrd. Euro. Allein 2,1 Mrd. Euro fließen den Kommunen als pauschalierte Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG - zu. Im Vergleich dazu beträgt die Beteiligung des Bundes mit knapp 1,4 Mrd. Euro gerade einmal 30 Prozent an den flüchtlingsbedingten Ausgaben des Landes und damit weniger als die Hälfte der Zahlungen des Landes an die Kommunen.

Die Integrationspauschale dient ihrer Zweckbestimmung zufolge dazu, die hohe Belastung der Länderhaushalte zu mindern. Mit der Integrationspauschale steigt die Beteiligung des Bundes an den Zuweisungen für die Kommunen gerade einmal von 21 Prozent auf 30 Prozent. Die Länder vertreten nach wie vor die Auffassung, dass eine 50%ige Beteiligung sachgerechter wäre. Mit der Beteiligung des Bundes erhält das Land also nur einen Teil dessen zurück, für das es in Vorleistung gegangen ist.

Die Nettobelastung für den Landeshaushalt beträgt dann immer noch 3,2 Mrd. Euro. Genau deswegen heißt es in der Vereinbarung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration der Flüchtlinge zwischen Bund und Ländern vom 7. Juli 2016, dass die Einnahmen aus der Integrationspauschale den Ländern zu ihrer Entlastung zustehen.“

Im Ergebnis bleibt damit festzuhalten, dass eine Weitergabe der Integrationspauschale des Bundes in Höhe von 2 Mrd. Euro p.a. (was einem Anteil von ca. 434 Mio. Euro für NRW entspricht) an die Kommunen nach dem Willen der Landesregierung nicht stattfinden soll.
Der Bericht der Landesregierung vom 07.12.2016 kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Entlastungen und Hilfen des Bundes abgerufen werden.

Az.: 41.0.1-001/003

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