Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 742/2016 vom 28.11.2016

NRW-Innenministerium zum Phänomen Reichsbürger

Mit Erlass vom 24.11.2016 (Az 112-38 .04.06) hat das NRW-Innen- und Kommunalministerium angeordnet, dass die Pass-, Ausweis-, Melde- und Staatsangehörigkeitsbehörden sowie die Standesämter bekannt gewordene Einzelfälle sog. Reichsbürger, Germanisten et cetera ihm zu berichten haben. Melderelevant sind insbesondere Vorfälle, die im Zusammenhang mit der Behauptung stehen, dass das Deutsche Reich weiterhin bestehe und/oder die Bundesrepublik Deutschland und ihre Institutionen weder existieren noch eine rechtliche Legitimation besitzen:

  • Rückgabe eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ohne glaubhaft gemachtes berechtigtes Interesse
  • Antrag auf Löschung oder Kündigung eines „Personenkontos“ durch die Behörde
  • Antrag auf Änderung der Bezeichnung „deutsch“ im Personalausweis/Pass in „Deutsche“ bzw. „Deutscher“

Welche Informationen genau dem Ministerium für Inneres und Kommunales mitzuteilen sind, ist dem Erlass zu entnehmen. Dieser ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet (Mitgliederbereich) unter Rubrik "Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Staatsangehörigkeit" abrufbar. 

Az.: 18.1.2

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