Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 34/2017 vom 12.01.2017

NRW-Haushalt 2016 ohne Neuverschuldung

Wie das nordrhein-westfälische Finanzministerium mit Pressemitteilung vom 12.01.2017 berichtet, kam das Land dank höherer Steuereinnahmen und Minderausgaben im Jahr 2016 nach vorläufigen Zahlen ohne neue Schulden aus — erstmals seit dem Jahr 1973. Geplant war eine Nettoneuverschuldung von 1,8 Milliarden Euro, doch dank Steuermehreinnahmen und geringeren Ausgaben konnte das Land einen Überschuss von 217 Millionen Euro erwirtschaften. Der Betrag soll vollständig zur Schuldentilgung genutzt werden.

Die Steuereinnahmen liegen bei 53,7 Milliarden Euro und damit deutlich über den ursprünglich veranschlagten 52,7 Milliarden Euro. Gegenüber dem Jahr 2015 bedeutet das ein Plus von fast 3,9 Milliarden Euro oder 7,8 Prozent. Kalkuliert hatte die Landesregierung mit einem Zuwachs von 5,8 Prozent. Bis Ende 2016 stiegen die Einnahmen aus der Körperschaftssteuer gegenüber dem Vorjahr um 14,9 Prozent, aus der Umsatzsteuer um 9,4 Prozent und aus der Gewerbesteuerumlage um 5,2 Prozent. Bei den Ertragssteuern sind die Zuwächse auf 5,5 Prozent geklettert. Neben diesen Steuermehreinnahmen ist der Betrag der sonstigen Einnahmen insbesondere aufgrund geringerer durchlaufender Bundesmittel um rund 500 Millionen Euro niedriger ausgefallen.

Auf der Ausgabenseite haben sich insgesamt Minderausgaben in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro ergeben. Darin enthalten sind auch die zuvor genannten Minderausgaben bei den Zuweisungen des Bundes. Zu den weiteren Minderausgaben haben unter anderem auch die Personalausgaben, die Zinsausgaben und sonstige Minderausgaben bei gesetzlichen Leistungen beigetragen.

Az.: 41.4.2 mu

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