Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 22/2008 vom 17.12.2007

Novellierung des Urheberrechts und Auswirkungen auf Schulen

Die Geschäftsstelle hatte bereits in den Mitteilungen für den Monat November 2007 (lfd. Nr. 653/2007) über die Novellierung des Urheberrechts und Auswirkungen auf Schulen berichtet. Entgegen der Kritik des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat der Bundesrat am 21. November 2007 einer Änderung des Urheberrechts zugestimmt, nach der die auszugsweise Vervielfältigung von Schulbüchern für Unterrichtszwecke nur noch mit Einwilligung des Berechtigten zulässig ist.

Mit Schreiben der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vom 9. Oktober 2007 haben die kommunalen Spitzenverbände von der Kultusministerkonferenz eine praktikable vertragliche Vereinbarung mit der Verwertungsgesellschaft ZFS zur Entlastung der kommunalen Schulträger gefordert. Zwischenzeitlich hatte der Vorsitzende des Ausschusses für Kulturfragen des Bundesrates und Thüringer Kultusminister Professor Jens Goebel aufgrund der Kritik der kommunalen Spitzenverbände mit dem nachfolgend wiedergegebenen Schreiben vom 28. September 2007 in Aussicht gestellt, sich für eine angemessene Regelung einzusetzen. Der wesentliche Inhalt des Briefes ist nachfolgend wiedergegeben:

„Der Bundesrat hat am 21. September 2007 mit Unterstützung des Freistaats Thüringen hierzu eine Entschließung gefasst. Danach wird die Bundesregierung gebeten, die Auswirkungen der neu eingeführten Bereichsausnahme für Schulbücher bei der Schrankenregelung des § 53 Abs. 3 UrhG sorgfältig zu beobachten und im Fall einer unangemessenen Verschlechterung der Bedingungen für den Kultusbereich der Länder kurzfristig eine Anpassung des Gesetzes vorzuschlagen.

Aktuell sind nun die betroffenen Parteien (Kultusverwaltung, Schulbuchverlage, Urheber und VG Wort) aufgefordert, miteinander sinnvolle und praktikable Regelungen zu treffen, die den Primärmarkt der Schulbuchverlage ausreichend schützen, aber im Schulbetrieb notwendige und sinnvolle Kopien zu angemessenen Bedingungen ermöglichen. Hiermit sind bereits die zuständigen Gremien der Kultusministerkonferenz befasst, die wiederum in Kontakt mit der „Zentralstelle Fotokopieren an Schulen“ in München stehen.

Seien Sie versichert, dass ich mich sowohl als Vorsitzender des Ausschusses für Kulturfragen des Bundesrates als auch als Thüringer Kultusminister für eine angemessene Regelung einsetzen werde, die die vom Deutschen Städte- und Gemeindebund angesprochenen Problempunkte aufgreift.“

Az.: IV/2 320-1

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