Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 582/2009 vom 16.11.2009

Novellierung des Polizeigesetzes NRW

Der Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Novellierung des Polizeigesetzes NRW liegt nunmehr dem Kabinett vor. Nach dem Entwurf soll die Polizei zukünftig, wie bislang auch schon die Ordnungsbehörden, subsidiär nicht nur für die öffentliche Sicherheit, sondern auch für die öffentliche Ordnung zuständig sein. Darüber hinaus soll erstmals eine ausdrückliche Regelung zum so genannten finalen Rettungsschuss in das Polizeigesetz aufgenommen werden, um eine größere Rechtssicherheit für die Polizeibeamtinnen und -beamten zu erlangen. Bislang ist der finale Rettungsschuss als ultima ratio zwar zulässig, aber nicht klar normiert. Nachdem Ministerialentwurf sind zudem neue Regelungen zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, wie z. B. der Vertraulichkeit des Wortes im familiären Umfeld, geplant. Hierdurch soll insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinreichend Rechnung getragen werden.

Az.: I/2 108-00

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