Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 543/2011 vom 07.11.2011

Novelle des Telekommunikationsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2011 gegen die Stimmen der Opposition eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Es handelt sich um eine vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages am 26.10.2011 geänderte Fassung. Aus kommunaler Sicht ist zu begrüßen, dass eine regionale Regulierung von NGA-Netzen nicht stattfinden soll. Verzichtet wird allerdings auf die Verankerung eines Breitbanduniversaldienstes.

Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Bundestagsfraktion fanden keine Mehrheit. Bündnis 90/Die Grünen wollten eine Mindestgeschwindigkeit von 6 MBit/s für Internetzugänge im Gesetz verankern, ebenso wie eine Regelung, die Provider zur Netzneutralität verpflichtet hätte. Abgelehnt wurde auch ein SPD-Antrag, den Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend zu stärken. Zudem versuchte die SPD, Netzneutralität sowie Diskriminierungsfreiheit, Transparenzverpflichtungen und Sicherung von Mindestqualitäten gesetzlich zu regeln.

Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Eine Zustimmung des Bundesrates gilt derzeit nicht als sicher. Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundesrates wird am 10.11.2011 über die Vorlage beraten.

Az.: III 460-18

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