Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 878/2003 vom 03.11.2003

Notrufnummer 112 in allen EU-Staaten

Für die Notrufnummer 112 europaweit die gleiche Bedeutung festzulegen, das ist ein Hauptziel der Verkehrssicherheitsarbeit. Europaweit gibt es eine Vielzahl von Notrufnummer, unter der entweder die Polizei oder ein Rettungsdienst oder beide Dienste angewählt werden können. Die Mobilfunkbetreiber haben nun ein gemeinsames Verfahren, bei dem die Notrufnummer 112 automatisch auf die national geltenden Nummern umgewählt wird.
Benutzer von Mobiltelefonen brauchen die nationalen Notrufnummern nicht mehr einspeichern oder kennen, denn die Mobilfunkbetreiber leiten 112-Rufe automatisch auf die jeweiligen nationalen Telefonnummern um. Von Mobiltelefonen aus kann die Nummer auch ohne vorherige Eingabe eines Pincodes gewählt werden. Die Funktion ist sogar bei so genannten Prepaid- bzw. Kartenhandys auch dann freigeschaltet, wenn auf der Karte kein Guthaben mehr verfügbar ist.
In diesem Zusammenhang weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat darauf hin, dass mittlerweile jeder zweite Notruf von einem Mobiltelefon abgegeben wird. In der Verkehrssicherheitsarbeit sollte daher besonderer Wert darauf gelegt werden, dass Notrufe die genaue Angabe des Unfallortes enthalten sollten. Zurzeit wird geprüft, ob zukünftig eine automatische Feststellung des Standortes bei Notrufen ermöglicht werden kann, indem entsprechende Ausnahmen von den Datenschutzvorschriften zugelassen werden.

Az.: III 151 - 40

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