Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 102/2020 vom 20.01.2020

Entgeltordnung 2020 für tätige Mithilfe der Forstbehörden

Der Umweltausschuss des Landtags NRW hat auf seiner Sitzung am 11. Dezember 2019 das Einvernehmen zur Neufassung der Entgeltordnung 2020 (Entgelte für tätige Mithilfe der Forstbehörden bei der Bewirtschaftung des körperschafts- und Privatwald - EO'20) erteilt. Änderungen wurden nicht beschlossen. Die Befristung des Runderlasses über die Entgelte für die tätige Mithilfe der Forstbehörden bei der Bewirtschaftung des Privat- und Körperschaftswaldes (EO'15) endete am 31.12.2019.

Die Entgeltordnung 2020 kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-2757.pdf

Die Entgeltanpassung ab Januar 2020 erfolgt für Einzelleistungen, Basis- und Leistungspakete wie bisher auf der Grundlage des Nominallohnindex des Statischen Bundesamtes (Wirtschaftszweig Öffentliche Verwaltung) und beträgt danach 4,2 %.

Die Entgelte für das Leistungspaket Holzverkaufsvermittlung sollen den Vollkosten des Landesbetriebes Wald und Holz entsprechen. Im Rahmen der Diskussion um die kooperative Holzvermarktung hatte die Landesregierung den Ausstieg aus der gemeinsamen Vermarktung bis zum 31.12.2019 beschlossen. Aktivitäten des Waldbesitzes zum Aufbau von eigenen Vermarktungsstrukturen sind flächendeckend erfolgt.

Holzverkaufsvermittlungstätigkeiten nach dem 31.12.2019 sind als Restabwicklungstätigkeiten zu werten und ziehen sich dementsprechend voraussichtlich noch in das 1. Quartal 2020 hinein. Da diese Abwicklungsarbeiten i.d.R. aus einem Auftrag aus 2019 hervorgehen, werden die hierfür notwendigen Entgeltsätze aus der EO 2019 übernommen.

Die ursprüngliche Absicht, die Entgelte in 2020 deutlich zu erhöhen, um den Anreiz zur Umstellung auf die direkte Förderung zu erhöhen, wurde nicht weiter verfolgt. Der Waldbesitz soll wegen der aktuellen Krisensituation im Wald nicht zusätzlich belastet werden. Es hat sich zudem gezeigt, dass ein großer Teil der Zusammenschlüsse derzeit noch nicht in der Lage ist, die Umstellung aufgrund organisatorischer Probleme beim Ehrenamt zu vollziehen.

Ab dem 01.01.2021 soll die indirekte Förderung der Betreuung forstlicher Zusammenschlüsse in NRW endgültig beendet werden. Umstellungen auf die direkte Förderung für den Privat- und Kommunalwald sind innerhalb dieses Zeitraumes zu beenden, wenn die forstlichen Zusammenschlüsse ab dem 01.01.2021 weiterhin subventionierte Betreuungsleistungen für ihre Mitglieder in Anspruch nehmen wollen. Zugleich fällt der definitive Ausstiegstermin aus der indirekten Förderung mit dem Auslaufen der allermeisten Verträge zwischen den Zusammenschlüssen und Wald und Holz NRW zusammen.

Der Forstausschuss bei der Obersten Forstbehörde hatte diesem Vorgehen in seiner Sitzung am 09.07.2019 zugestimmt.

Auf der Webseite http://www.waldbauernlotse.de werden Waldbesitzende über den Prozess der Umstellung von indirekter auf die direkte Förderung im Land NRW informiert.


Az.: 26.1-006/003 gr

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