Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 579/2016 vom 15.07.2016

Neues Landeswassergesetz verkündet

Das Gesetz zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.2016 ist am 15.07.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt 2016 Nr. 22, S. 559 ff. verkündet worden. Das Gesetz ist ein Artikelgesetz. Es beinhaltet 30 Artikeln. Im Einzelnen:

Art. 1 beinhaltet die grundlegende Anpassung des Landeswassergesetzes NRW an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), welches bereits am 01.03.2010 in Kraft getreten ist.

Art. 2 beinhaltet das NRW-Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz des Bundes (AbwAG). Es hat 20 Paragraphen und wird die heute im LWG NRW enthaltenen Regelungen zur Erhebung der Abwasserabgabe (§§ 64 bis 82 LWG NRW) in einem eigenständigen Gesetz fortführen.

Die Art. 3 bis Art. 11 beinhalten die Änderungen der sondergesetzlichen Wasserverbandsgesetze (z. B. das Ruhrverbandsgesetz). Die Art. 12 bis 29 beinhalten Folgeänderungen in NRW-Landesgesetzen und Landes-Rechtsverordnungen, weil sich die Paragraphen im künftigen LWG NRW ändern. So ist die Abwasserbeseitigungspflicht (heute: § 53 LWG NRW) künftig in § 46 LWG NRW geregelt. Deshalb sind Folgeänderungen erforderlich, die sich wie folgt darstellen:

Art. 13 beinhaltet die Änderung des Wasserentnahmentgeltgesetzes NRW (WasEG).

Art. 14 ändert die Kommunalabwasserverordnung NRW.

Art. 19 ändert die NRW-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Art. 20 ändert die Selbstüberwachungsverordnung kommunal (SüwV kom NRW).

Art. 23 ändert die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013).

Art. 28 ändert das NRW-Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz des Bundes.

Art. 30 regelt das Inkrafttreten des Artikelgesetzes, der einen Tag nach der Verkündung liegt.

Nach Art. 30 tritt das Artikel-Gesetz zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften einen Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (15.07.2016) in Kraft. Damit tritt das neue Landeswassergesetz am 16.07.2016 in Kraft. Ergänzend wird auf den Schnellbrief Nr. 189/2016 vom 07. Juli 2016 verwiesen, mit dem über die Gesetzesänderung bereits grundlegend informiert worden ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunal Agentur NRW bereits 2 Fachseminare angesetzt hat, die am 07.09.2016 in Dortmund und am 15.09.2016 in Duisburg durchgeführt werden.  

 

 

 

 

Az.: 24.0.9 qu

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