Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 52/2020 vom 23.01.2020

Neues gesamtdeutsches Fördersystem seit 01.01.2020 in Kraft

Zum 01.01.2020 ist das gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat damit die Regionalförderung, zu der unter anderem die Unterstützung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur gehört, neu aufgestellt und diese erstmals unter einem Dach gebündelt. Die Förderung soll stärker auf Innovationsförderung ausgerichtet werden.  

Die im gesamtdeutschen Fördersystem gebündelten 22 Bundesprogramme aus 6 Bundesministerien bleiben neben der allgemeinen Zielstellung einer vorrangigen Ausrichtung auf strukturschwache Regionen im ganzen Bundesgebiet für sich genommen eigenständig und finanziell autonom. Ihre Umsetzung folgt wie bisher auf Basis des Haushaltes und der für die Programme erlassenen Richtlinien durch die zuständigen Bundesministerien und die Bundesländer. 

Ergänzend soll ein Ideenwettbewerb „Zukunft Region“ aus nicht abgerufenen Finanzmitteln ausgerufen werden. Der Erste Aufruf ist für den Spätherbst 2020 geplant. 

Mehr Informationen finden sich unter:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/gesamtdeutsches-foerdersystem.html

Az.: 30.0.3-001/001

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