Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 215/2020 vom 12.02.2020

Neues elektronisches Nachprüfungsmodul bei den Vergabekammern

Am 10. Februar 2020 startete in Nordrhein-Westfalen ein neues elektronisches Nachprüfungsmodul. Mit dem neuen Modul können die Vergabestellen die Vergabe- und Angebotsunterlagen in Nachprüfungsverfahren den Vergabekammern und von dort auch dem Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf elektronisch zur Verfügung stellen. Das Nachprüfungsmodul ist ein digitaler Briefkasten. Die Unterlagen können darin nicht verändert oder bearbeitet werden. Vergabestellen, die die Module Vergabemarktplatz oder Vergabemanagementsystem des Vergabeportals NRW nutzen oder auf dem Vergabeportal NRW angemeldet sind, können das Nachprüfungsmodul einsetzen. Mit dem digitalen Weg soll die Rechtssicherheit gestärkt und die Zeit für die Aktenübersendung erheblich verkürzt werden.

Welche einzelnen Schritte dies erfordert und wie mit der Anwendung umzugehen ist, kann dem „Leitfaden Nachprüfungsmodul“ entnommen werden, der unter folgenden Link heruntergeladen werden kann: www.vergabe.nrw.de/sites/default/files/media/document/file/Leitfaden_final-NPM.pdf

Az.: 21.1.4.4-003/002 we

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