Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 188/2020 vom 06.02.2020

Neues Bundesprogramm "Modellprojekte im ÖPNV"

Der Förderaufruf für das im Zuge des Klimaprogramms der Bundesregierung vorgesehene Bundesprogramm „Modellprojekte im ÖPNV“ soll Ende 2020 erfolgen. Kommunen können dann im ersten Auswahlschritt zunächst Projektskizzen zur Verbesserung der Angebote und Tarife im ÖPNV einreichen.  

Details zum Förderprogramm 

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurden erste Details zu dem neuen Förderprogramm vorgestellt, welches sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Demnach stehen von 2020 bis 2023 insgesamt 170 Millionen Euro für zehn Modellprojekte zur Verfügung.  

Als Förderhöchstbeträge und Maßnahmen sind vorgesehen: 

  • 10 Mio. Euro für Maßnahmen im Bereich Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität 

  • 15 Mio. Euro für Maßnahmen im Bereich Entwicklung attraktiver Tarife 

  • 15 Mio. Euro für Maßnahmen im Bereich der Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen 

  • 5 Mio. Euro für weitere Maßnahmen 

Pro Antragsteller (Einzelne oder auch mehrere Kommunen) sind bis zu 30 Mio. Euro förderfähig. Die Förderquote seitens des Bundes soll bis zu 80 Prozent betragen. Die Modellprojekte müssen in ein Gesamtkonzept für eine nachhaltige Mobilität eingebettet sein und richten sich im Gegensatz zu den bisherigen ÖPNV-Modellstädten aus dem Programm Saubere Luft nicht ausschließlich an Städte mit Grenzwertüberschreitungen bei der Luftreinhaltung. Vielmehr sind auch Stadt-Umland-Räume und ländliche Regionen aufgerufen, sich mit ihren Konzepten zu beteiligen. Fördermittelgeber ist das BMVI. Die Projektträgerschaft übernimmt das Bundesamt für Güterverkehr. Es ist ein zweistufiger Prozessablauf vorgesehen, wonach im ersten Schritt ein Projektskizzenverfahren durchgeführt wird. Ausgewählte Kommunen sind dann aufgefordert, im zweiten Schritt ein Antragsverfahren zu durchlaufen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich. Eine zusätzliche Inanspruchnahme von Landesmitteln für die Projekte sollte mit den Förderbedingungen des Bundesprogramms abgestimmt werden.  

Wesentliche Angaben im Skizzenverfahren 

Für das Skizzenverfahren sind im ersten Schritt folgende Angaben notwendig:  

  • Bezeichnung des Skizzeneinreichers sowie eventueller Verbundpartner und weitere Beteiligter.  

  • Vorhabebezogene Daten wie Projektbeschreibung einschließlich Aspekten zur Modellhaftigkeit, Planungsstand und zeitlicher Ablauf der Maßnahmen/Arbeitspakete, Planlaufzeit, Beschreibung der Eigenevalutation, Gesamtkonzept für eine nachhaltige Mobilität. 

  • Angaben zur Finanzierung wie Gesamtfinanzierungsplan, Vorkalkulation des Vorhabens, beantragte Förderquote und Jahresfinanzierungspläne.

 

Weitere Informationen: 

Das Bundesamt für Güterverkehr steht unter der E-Mail-Adresse OPNV-Modellprojekte@bag.bund.de (Schreibweise mit O beachten) zur Verfügung.  

Az.: 33.3.2-001/003

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