Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 635/2020 vom 25.09.2020

Neuer Rekord: Baureifes Land kostete 2019 im Schnitt 189,51 Euro pro Quadratmeter

Nicht nur die Preise für Wohnimmobilien liegen auf einem Rekordhoch. Auch Bauland hat noch nie so viel gekostet wie im vergangenen Jahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der durchschnittliche Kaufwert baureifer Grundstücke 2019 in Deutschland bei 189,51 Euro / Quadratmeter. Zehn Jahre zuvor waren es noch rund 122,00 Euro.


Besonders viel mussten Investoren in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg bezahlen. Dort kostete der Quadratmeter Bauland 1.328,48 Euro beziehungsweise 1.157,91 Euro. Am niedrigsten waren die durchschnittlichen Kaufwerte in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern: Hier lagen sie unter 60 Euro pro Quadratmeter.

Grundsätzlich steigen die durchschnittlichen Kaufwerte mit der Gemeindegröße. In Gemeinden mit weniger als 2 000 Einwohnerinnen und Einwohnern wurden im Schnitt 66,04 Euro pro Quadratmeter bezahlt. In den 14 größten Städten mit mindestens 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern war es das 17-Fache: 1.128,33 Euro.

Grundstücke in Wohngebieten am teuersten

Etwa 81 Prozent aller Verkäufe baureifen Landes waren Transaktionen von Grundstücken, die in Wohngebieten lagen. Diese waren unter allen Baugebieten auch am teuersten, wobei der Quadratmeterpreis in Wohngebieten geschlossener Bauweise mit 285,76 Euro pro Quadratmeter rund 76 Euro höher lag als in Wohngebieten offener Bauweise. Bei geschlossener Bauweise dürfen Gebäude ohne Abstand errichtet werden (beispielsweise Reihenhäuser), die offene Bauweise hingegen erfordert einen seitlichen Grenzabstand.

In Dorfgebieten wurde nur ein Quadratmeterpreis von durchschnittlich 56,75 Euro erzielt. Neben der Wohnnutzung ist in Dorfgebieten ausschließlich der Bau von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (inklusive Tierhaltung) zulässig. Darüber hinaus sind nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und Handwerksbetriebe erlaubt, die der Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes dienen.

Methodische Hinweise

Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Industrieland, Land für Verkehrszwecke und Freiflächen sind nicht enthalten. Die ausgewiesenen Durchschnittswerte sind für einen zeitlichen Vergleich nur bedingt verwendbar, weil sich die statistischen Massen, aus denen sie ermittelt werden, jeweils aus anders gearteten Einzelfällen zusammensetzen können. Die Statistik der Kaufwerte für Bauland hat daher mehr den Charakter einer Grundstückswechselstatistik, mit der durchschnittliche Kaufwerte ermittelt werden als den einer echten Preisstatistik, bei der die Preisentwicklung identischer Grundstücke im Zeitverlauf betrachtet werden müsste. Aus diesem Grund werden auch keine prozentualen Veränderungen veröffentlicht.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jedoch seit Mai 2008 einen „Preisindex für Bauland“, der den Einfluss der veränderten Massen auf den Durchschnittswert weitgehend bereinigt und so die Preisentwicklung für Bauland darstellt. Der Preisindex bezieht sich nur auf baureifes Land. Zu seiner Berechnung werden Daten aus der Statistik der Kaufwerte für Bauland herangezogen. Die Ergebnisse werden in der Fachserie 17, Reihe 4 veröffentlicht.

Detaillierte Informationen zur Statistik der Kaufwerte für Bauland enthält die Fachserie 17, Reihe 5. Die vollständigen Quartals- und Jahresergebnisse können in der Datenbank GENESIS-Online über die Tabellen 61511-0001 bis 61511-0012 abgerufen werden.

Herausgeber: DESTATIS | Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611/75-3444, www.destatis.de

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Alle aktuellen Zahlen belegen, dass auch durch die Corona-Pandemie keine Absenkung bei den Bauland- und Wohnpreisen erfolgt ist. Dabei hängt aber die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ganz maßgeblich von dem Vorhandensein moderater Baulandpreise ab. Diese machen bei einem Eigentumserwerb oft bis zu einem Drittel der gesamten Baukosten aus. Die nach wie vor sehr hohen Baulandkosten sind daher für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums kontraproduktiv.

Az.: 20.4.1.2-001/002

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