Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 193/2019 vom 25.04.2019

Neuer Aufruf im Rahmen der Radverkehrsförderung des Bundes

Im Rahmen des Förderprogramms „Nationaler Radverkehrsplan 2020“ werden nicht-investive Modellprojekte aus den Bereichen Mobilitätsbildung, Potenziale des Radverkehrs sowie der Schnittstelle zum Fußverkehr gefördert. Kommunen können bis 1. August 2019 Anträge einreichen. 

Gefördert werden nicht-investive Modellprojekte zur Stärkung des Radverkehrs und nachhaltiger Mobilität. Zudem sollen übertragbare Ergebnisse erzielt werden. Die Projektförderung richtet sich an alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Natürliche Personen des Privatrechts können mit einer juristischen Person des Privatrechts zusammenarbeiten und entsprechend einen gemeinsamen Projektvorschlag einreichen.

Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragsstellers kommen verschiedene Förderquoten und Förderhöchstbeträge in Betracht. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts beträgt die Förderquote bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.   Vorgesehen sind ein Projektstart im Jahr 2020 und eine Projektlaufzeit von maximal drei Kalenderjahren. Das Programm umfasst drei Förderschwerpunkte:

1. Mobilitätsbildung  

  • Neue Modelle der Mobilitätsbildung für unterschiedliche gesellschaftliche Zielgruppen, 
  • Möglichkeiten, Regeländerungen einer breiten Masse der Bevölkerung bekannt zu machen, 
  • Evaluation von bereits vorhandenen Informations- und Lehrmaterialien, 
  • Evaluation von bereits entwickelten Programmen zur Mobilitätsbildung, 
  • Strategien zur Radverkehrsförderung bei hohem Pkw-Besitz im ländlichen Raum.?

  2. Potenziale des Radverkehrs  

  • Bewertung der Potentiale für die lokale Wirtschaft, den Einzelhandel und den Tourismus, 
  • Bezifferung und Vermeidung externer Kosten (u. a. gesundheitliche, zeitliche, soziale Dimension), 
  • Untersuchung der Wertschöpfung durch den Bau von Radverkehrsinfrastruktur vor Ort, 
  • Konzepte zur Ortsbelebung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität, 
  • Einfluss des Radfahrens auf gesellschaftliche Interaktionen.

  3. Schnittstelle zum Fußverkehr  

  • Konzepte zur verträglichen Gestaltung von Fuß- und Radverkehrsführungen, 
  • Minderungsmöglichkeiten des Fehlverhaltens im Fußverkehr und Radverkehr, 
  • Untersuchung der tatsächlichen Gefahren durch gemeinsame Geh- und Radwege, 
  • Gefahrenpotenzial unterschiedlicher Radverkehrsführungsformen für den Fußverkehr auf der Strecke und an Knotenpunkten, 
  • Gefahrenpotenzial unterschiedlicher Radverkehrsführungsformen an Haltestellen.

Der aktuelle Projektaufruf findet sich unter: https://nationaler-radverkehrsplan.de/bund/foerderprogramm/foerderprogramm-nationaler-radverkehrsplan-202 .

Az.: 33.1.2-004/001

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