Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 309/2019 vom 12.06.2019

Bundesteilhabepreis für vorbildliche Projekte von Inklusion

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird ab 2019 einmal im Jahr Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte auszeichnen, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen übertragbar sind. Der Bundesteilhabepreis wird in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt setzen. Im Jahr 2019 ist das Thema die „Inklusive Mobilität“. 

Was ist ein inklusiver Sozialraum?  Ein solcher zeichnet sich dadurch aus, dass alle Menschen – mit oder ohne Behinderung – ihn gleichberechtigt nutzen können und so gleiche Teilhabechancen haben. Inklusive Sozialräume sind gleichermaßen individuelle Lebensräume und zugleich strategische Handlungsräume mit inklusiver Zielrichtung: Alle Angebote Schritt für Schritt so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich (universell) sind. Für den inklusiven Sozialraum ist die Barrierefreiheit eines der wesentlichen Merkmale und Voraussetzung, aber es erfordert dazu noch wesentlich mehr. Wichtige Merkmale eines inklusiven Sozialraumes sind darüber hinaus:  

  • Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung
  • Begegnungs- und Netzwerk- sowie Beratungs- und Unterstützungsstrukturen
  • Partizipation an Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen
  • Volle Teilhabe von Anfang an
  • Eine Haltung, die alle einbezieht und niemanden ausschließt
  • Wertschätzung von Vielfalt und umfassende Teilhabe 

Aus kommunaler Sicht geht es um die inklusive Ausrichtung des gesamten kommunalen Handelns, zum Beispiel durch allgemeine bewusstseinsbildende Maßnahmen vor Ort: 

  • Erstellung kommunaler Aktionspläne Programme zum barrierefreien Bauen und Wohnen, auch im Sinne eines Designs für alle
  • Programme für barrierefreien ÖPNV und Vernetzung der verschiedenen Verkehrsarten
  • Personenzentrierung von Leistungen
  • Förderung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen
  • Inklusion in den Bereichen Kinderbetreuung, Schule, Freizeit, Sport, Kultur, Ehrenamt und öffentliches Leben
  • konkrete Einzelleistungen 

Für den ersten Bundesteilhabepreis werden gute Beispiele rund um das Thema „Inklusive Mobilität“ gesucht. Mit insgesamt 17.500 Euro (1. Platz: 10.000 Euro) werden Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte prämiert, die vorbildlich für einen inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen übertragbar sind. Gesucht werden inklusive Verkehrsangebote, Dienstleistungsangebote, Informations- und Kommunikationslösungen, Nahverkehrspläne oder unterstützende politische Strategien für Gemeinden, Städte und Landkreise. Die Projekte können bereits realisiert oder noch in Planung sein. 

Bewerben können sich alle Akteure mit Bezug zum öffentlichen und privaten Nahverkehr, insbesondere Verkehrsdienstleister, Verkehrsträger und Verkehrsplanerinnen und -planer, aber auch Anbieter von digitalen Lösungen, die mit Gute-Praxis-Beispielen und Modellprojekten einen inklusiven Sozialraum erfahrbar machen und zur Nachahmung anregen. 

Eine unabhängige Jury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträger aus. Zudem sind Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern Mitglieder der Jury. Die Preisverleihung wird im Rahmen der Inklusionstage am 11. und 12. November 2019 in Berlin durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stattfinden. 

Der Bundesteilhabepreis wird als Teil der Initiative SozialraumInklusiv (ISI) von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ausgeschrieben. Im Rahmen der Initiative, die federführend von der Bundesfachstelle durchgeführt wird, werden von 2019 bis 2021 außerdem insgesamt sechs Regionalkonferenzen zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen durchgeführt. 

Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail möglich. Unter der Homepage www.bundesteilhabepreis.de können alle Informationen zum Bundesteilhabepreis, die Bewerbungsunterlagen und Teilnahmebedingungen entnommen werden. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2019. Rückfragen sind zu richten an: Bundesfachstelle BarrierefreiheitDr. Petra Zadel-Sodtke, Telefon: 030 / 2593678-0, Telefax: 030 / 2593678-700, E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.de . (Quelle: DStGB Aktuell 2119 vom 24.05.2019)

Az.: 37.0.15-001/005

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