Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 785/2013 vom 11.11.2013

Neuer Aufruf zur SEPA-Nutzung

Mit SEPA (Single Euro Payments Area) entsteht ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum, in dem nicht mehr zwischen grenzüberschreitenden und nationalen Euro-Zahlungen unterschieden wird. Hierüber haben wir schon wiederholt berichtet. Das nationale Überweisungs- und Lastschriftverfahren endet spätestens am 01.02.2014. Bis dahin müssen auch die Kommunen die nach der SEPA-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vorgenommen haben. Bundesbank, Bundesfinanzministerium, Kreditwirtschaft und Verbraucherschutz haben mit Blick darauf, dass für die Umstellung nicht mal mehr 100 Tage bleiben, nochmals eine zügige Umstellung des Zahlungsverkehrs angemahnt. Die gemeinsame Pressemitteilung vom 24. Oktober 2013 ist nachstehend im Wortlaut wiedergegeben:

„Die SEPA-Zahlverfahren (SEPA = Single Euro Payments Area) werden noch immer kaum genutzt. Ein Blick auf die Zahlen ist besorgniserregend: Im dritten Quartal 2013 lag der Anteil der SEPA-Überweisungen in Deutschland bei nur knapp 14 Prozent, der Anteil der SEPA-Lastschriften bei 0,68 Prozent. ‚Jetzt ist in Deutschland ein echter Endspurt fällig’, sagt Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank. Denn ab dem 1. Februar 2014 dürfen Kreditinstitute gemäß der europäischen SEPA-Verordnung (Verordnung Nr. 260/2012) inländische und europaweite Überweisungen und Lastschriften in Euro nur noch im SEPA-Format annehmen und ausführen.

‚Wenn Unternehmen bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Umstellungstermin nicht SEPA-fähig sind, drohen Liquiditätsengpässe und Kosten durch falsch oder verspätet abgewickelte Zahlungen. Dies gilt nicht nur für diejenigen, die bei der SEPA-Umstellung hinterherhinken, sondern auch für deren Geschäftspartner, Beschäftigte oder Kunden’, so Thiele weiter. Insgesamt müssen in Deutschland rund 25 Millionen arbeitstägliche Überweisungen im Wert von 227 Milliarden Euro und gut 35 Millionen Lastschriften im Wert von rund 52 Milliarden Euro umgestellt werden.

Bis zum 1. Februar 2014 müssen Banken, Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen voll SEPA-fähig sein. Dies ist Gesetz. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es bis Februar 2016 eine Übergangsfrist, in der sie noch Kontonummer und Bankleitzahl bei ihrer Hausbank nutzen können’, erklärt Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: ‚Bis Februar sind noch Anstrengungen erforderlich. Aber ich bin zuversichtlich, dass die Umstellung des Zahlungsverkehrs in Deutschland rechtzeitig abgeschlossen werden kann’, so Koschyk weiter.

‚Alle Betroffenen müssen die verbleibenden 69 Arbeitstage bis zum 1. Februar 2014 nutzen, um die SEPA-Umstellung fristgerecht abzuschließen. Als Kreditinstitute unterstützen wir dabei soweit wir es können, aber gerade bei Lastschrifteinreichern sind einige aufwändige Vorarbeiten unvermeidbar’, betont Ludger Gooßens, Mitglied des Vorstands des DSGV als diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft. Auch wenn vielfach die Vorbereitungen auf Hochtouren laufen, sollte unbedingt Zeit für Testläufe eingeplant werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei SEPA zunächst nicht aktiv werden, sind aber darauf angewiesen, dass die Unternehmen rechtzeitig und richtig umstellen. ‚Je später Unternehmen reagieren, umso weniger Zeit bleibt, mögliche Fehler zu beheben. Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen am Ende nicht das Nachsehen haben’, sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Wer in diesen Wochen von einer Firma, die Lastschriften vom Konto abbucht, eine Information zu SEPA erhält, sollte sicherheitshalber prüfen, ob die angegebene IBAN (International Bank Account Number) richtig ist.

Das SEPA-Lastschriftverfahren wurde so gestaltet, dass es dem bisherigen deutschen Lastschriftverfahren weitgehend entspricht. Das gilt etwa auch für das Recht, Buchungen wie bisher binnen acht Wochen widersprechen zu können, wenn etwas nicht stimmt. Die Deutsche Bundesbank, das Bundesministerium der Finanzen, die Deutsche Kreditwirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind sich einig, dass diese verbraucherfreundlichen Erstattungsrechte zu den Voraussetzungen gehören, die die Lastschrift insbesondere in Deutschland zu dem beliebtesten Zahlungsinstrument im bargeldlosen Zahlungsverkehr machen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sind übrigens immer besser über SEPA und die IBAN informiert. Das zeigt eine Umfrage, die wiederholt im Auftrag der Deutschen Bundesbank durchgeführt wurde. Während im Dezember 2012 mehr als Dreiviertel der Befragten noch nichts von SEPA gehört hatten, hat sich der Anteil auf unter 40 Prozent im September 2013 vermindert. Die IBAN kennen mittlerweile rund 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher. Viele haben aber noch eher vage Vorstellungen von SEPA. Dies wird sich nur mit konkreten Erfahrungen ändern. Auch deshalb kommt es jetzt auf die zügige Umsetzung bei den Anbietern an.“

Az.: IV/1 950-00

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