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StGB NRW-Mitteilung 537/2018 vom 09.10.2018

Neue Vorschläge zur Sicherung der EU-Außengrenzen

Ein Bestandteil des am 12.09.2018 veröffentlichten legislativen Migrationspakets ist eine Verordnung zur Überarbeitung der Europäischen Grenz- und Küstenwache (Frontex) (COM(2018) 631 final). Demnach soll Frontex in Zukunft voll ausgerüstet und personell verstärkt werden und an den EU-Außengrenzen sowie in Drittstaaten eingreifen können.

Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Engpässen und Beeinträchtigungen gemeinsamer Aktionen gekommen ist, schlägt die Europäische Kommission eigene Kapazitäten für Frontex vor. Im Wesentlichen sind diese:  

  • Ausbau der Einsatzkräfte auf 10.000 bis zum Jahr 2020 und Aufstockung der Ausrüstung;  
  • erweiterte Eingriffsbefugnisse;  
  • Nutzung aller operativen Instrumente (Integration des Europäischen Grenzüberwachungssystems Eurosur);  
  • vertiefte Zusammenarbeit mit Drittstaaten und anderen EU-Agenturen, wie z. B. der EU-Asyl-Agentur.  

Zusammensetzung der ständigen Reserve mit 10.000 Einsatzkräften: Aktuell verfügt die Agentur über 1.300 Mitarbeiter und einen Reservepool von 1.500 Beamten, die bei Notfällen eingesetzt werden können. Diese ständige Einsatzreserve soll bis zum Jahr 2020 auf 10.000 ausgebaut werden, um gezielt auf die zunehmenden Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit und Migration reagieren zu können. Ziel ist, kurzfristig entsandte nationale Beamte schrittweise durch Bedienstete mit langfristigem Einsatz zu ersetzen und dadurch erhöhte Planbarkeit zu erreichen.

Damit die Agentur zu jeder Zeit unabhängig und für alle notwendigen Einsätze bereitstehen kann, sollen die eigenen Ressourcen wie Schiffe, Flugzeuge und Fahrzeuge aufgestockt werden. Dies sei notwendig, da der operative Bedarf der Agentur häufig nicht durch die freiwilligen Zusagen der Mitgliedstaaten gedeckt wird. Für die Anschaffung und Wartung dieser Ressourcen hat die Kommission insgesamt 2,2 Mrd. Euro im kommenden EU-Haushalt 2021-2027 vorgesehen.

Erweitertes Mandat

Um die Mitgliedstaaten besser bei der Grenzkontrolle unterstützen zu können, bedürfe es einer „echten, richtigen, effizienten Grenzschutzpolizei“. Daher sieht die Verordnung ein verstärktes Mandat für die Agentur vor. Dazu gehören:  

  • Durchführung von Personenkontrollen;
  • Gestatten oder Verweigerung der Einreise;
  • Abstempeln von Reisedokumenten;
  • Aufgreifen von Personen und Durchführung von Patrouillen.

Des Weiteren sollen Frontex-Beamte zukünftig auch Waffen tragen können, sofern das Land zustimmt, in dem der Einsatz stattfindet. Im absoluten Notfall könne auch ohne die Zustimmung eines Mitgliedstaats Frontex an dessen Grenzen eingesetzt werden.    

Nutzung operativer Instrumente 

Um dem Anspruch eines voll integrierten Grenzschutzes gerecht zu werden, sieht der Kommissionsvorschlag eine Einbeziehung operativer Instrumente vor. Dazu gehört die Integration des Europäischen Grenzüberwachungssystems (Eurosur) in das Legislativinstrument zur Einrichtung von Frontex. Dadurch soll nicht nur die Funktionsweise von Eurosur verbessert, sondern auch ein erweiterter Anwendungsbereich ermöglicht werden.  

Die Integration beider Systeme fördere zudem den Geist der Zusammenarbeit, die Koordinierung und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Das bisweilen technische Informationssystem Eurosur soll somit zu einem Regelungsrahmen für die Mitgliedstaaten weiterentwickelt werden. In Artikel 18 der Verordnung wird Eurosur als ein für das Funktionieren von Frontex notwendiges Element hervorgehoben.

Zusammenarbeit mit Drittstaaten

Ein weiterer Schwerpunkt der Vorschläge ist der Ausbau der operationellen Reichweite der Agentur. So sollen Frontex-Beamte zukünftig nicht nur in angrenzende Nachbarländer, sondern auch in Staaten, die keine Anrainer sind, entsandt werden können. Hintergrund ist die bessere Unterstützung von Drittstaaten bei Rückkehr- und Rückführungsmaßnahmen.

In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission auch eine intensivere Zusammenarbeit mit der EU-Asylagentur vor. Geplant sind beispielsweise, gemeinsame Entscheidungen über die Entsendung von Teams in Krisengebiete zu treffen. Dies diene einer integrierten Unterstützungsleistung in den Bereichen Asyl, Rückführung und Grenzmanagement. Weiterführende Informationen im Internet: https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/DE/COM-2018-631-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF .

Az.: 14.1.1-003

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