Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 780/2020 vom 14.12.2020

Neue Schulbaurichtlinie nebst Erläuterungen veröffentlicht

Durch Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) vom 17.11.2020 ist die neue Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Schulbaurichtlinie – SchulBauR) verkündet worden und mit Veröffentlichung am 10.12.2020 im Ministerialblatt in Kraft getreten. Die neue Schulbaurichtlinie ist unter folgendem Link im Internet abrufbar: Schulbaurichtlinie vom 17.11.2020.

Mit der neuen Schulbaurichtlinie wurden die baulichen Standards an neue Lernformen in Lernlandschaften und Lernclustern angepasst. Bislang ist die alte Schulbaurichtlinie aus dem Jahr 2010 an dem Konzept der so genannten „Flurschulen“ ausgerichtet. Dies bildet im modernen Schulbau nicht mehr den Standard ab. Die Schulbaurichtlinie wurde zuletzt durch die Schulbaurichtlinie vom 16. Mai 2019 ersetzt, jedoch lag auch dieser Fassung die "Klassenraum-Flur-Schule" zugrunde, worüber wir zuletzt mit Mitteilung Nr. 322/2019 vom 18.06.2019 informiert haben. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter Federführung des MHKBG wurde die Schulbaurichtlinie überarbeitet und an die aktuellen pädagogischen Konzepte und Gegebenheiten angepasst.

Neben der Schulbaurichtlinie wurden als Anlage auch entsprechende Erläuterungen veröffentlicht, die die Anwendung der Richtlinie vereinfachen sollen. Die Erläuterungen sind unter folgendem Link abrufbar: Erläuterungen

Az.: 20.2.3-001/001

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