Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 468/2018 vom 19.07.2018

Neue Landesbauordnung vom NRW-Landtag beschlossen

Der Landtag hat am 12.07.2018 das Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen – Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Landtagsausschusses vom 06.07.2018 beschlossen. Das Änderungsgesetz, mit dem die BauO NRW aus dem Jahr  2000 umfassend novelliert und stärker an die Musterbauordnung angeglichen wird, tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Die Tiefe der Abstandflächen wird in Angleichung an die Musterbauordnung verändert, um dichteres Bauen zu ermöglichen und Nachverdichtungspotentiale zu heben. Auch die Regelungen zum Brandschutz werden an die Musterbauordnung angepasst, was die Einführung der Gebäudeklassen 1 bis 5 mit sich bringt.

Das „Bauen mit Holz“ wird auch für die Gebäudeklassen 4 und 5 in NRW ermöglicht. Holz kommt als Bau- und Werkstoff große ökologische und klimapolitische Bedeutung zu. Im Vergleich zu anderen Materialien ist Holz ein nachwachsender Rohstoff, der einen wegweisenden Beitrag zur ressourcenschonenden und nachhaltigen Entwicklung des Bauwesens leisten kann. Dieser Beitrag soll durch die Gesetzesänderung ermöglicht werden.

Das Gesetz fasst die Vorschriften zur Barrierefreiheit neu. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ab Gebäudeklasse 3 müssen künftig barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Öffentlich zugängliche Anlagen müssen im erforderlichen Umfang barrierefrei sein. Um einheitliche Anforderungen an die Umsetzung der Barrierefreiheit zu gewährleisten, sollen die DIN-Normen 18040-1 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude) und 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen) unter Berücksichtigung einzelner dort geregelter Sachverhalte durch Verwaltungsvorschrift als Technische Baubestimmungen eingeführt werden.

Es bleibt bei einer gesetzlich geregelten Stellplatzpflicht, die von einer Rechtverordnung konkretisiert werden soll, in der das unverzichtbare Minimum an Stellplätzen festgeschrieben werden soll. Die Gemeinden können davon abweichend mittels kommunaler Satzungen selbst Regelungen über das Erfordernis von Stellplätzen treffen. Dies entspricht der Forderung des StGB NRW. Das bisherige Freistellungsverfahren wird beibehalten und zusätzlich wird das Verfahren der referentiellen Baugenehmigung eingeführt.

Mit dem Gesetz wird der Zeitraum für die Durchführung einer Vollständigkeitsprüfung von eingereichten Bauvorlagen durch die Bauaufsichtsbehörde auf zwei Wochen erhöht. Neu ist, dass die Bauaufsichtsbehörde die Bauherrschaft unter Nennung der Gründe und unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung aufzufordern hat, wenn die Unterlagen unvollständig oder mit Mängeln behaftet sind. Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der SEVESO-III-Richtlinie sind die Anforderungen der Richtlinie an die Öffentlichkeitsbeteiligung in das Landesrecht übernommen worden.

Weitere vertiefte Informationen über die BauO-Novelle können Sie unseren Schnellbriefen über das Gesetzgebungsverfahren entnehmen. Dazu verweisen wir auf den Schnellbrief Nr. 83 vom 21.03.2018, mit dem wir umfassend über die Änderungen gegenüber der geltenden Fassung der BauO informiert haben, auf den Schnellbrief Nr. 114 vom 27.04.2018, der unsere Stellungnahme zum Regierungsentwurf zur Landtagsanhörung enthält, und  auf den Schnellbrief  Nr. 191 vom 17.07.2018, in dem wir über die Änderungen informiert haben, die der Regierungsentwurf am Ende des Gesetzgebungsverfahrens  durch die Änderungsvorschläge des Landtags-Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen erfahren hat.

Seminare zur neuen Bauordnung

Abschließend weisen wir noch einmal auf unsere Seminare zur neuen Bauordnung aufmerksam, zu denen wir mit Schnellbrief Nr. 167 vom 29.06.218 eingeladen haben. Sie richten sich an die Amtsleitungen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bauaufsichtsbehörden und finden am 04. September 2018 im Novotel City West in Düsseldorf und am 13. September 2018 im Kongresszentrum Westfalenhallen in Dortmund statt. Bei beiden Seminaren sind noch einige Plätze frei. Weitere Informationen finden sich unter folgender Internetadresse: https://www.kommunen.nrw/mitgliederbereich/fortbildung/seminare-in-vorbereitung.html .

Az.: 20.3.1.1-003/003 gr

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search