Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 703/2001 vom 05.12.2001

Neue Erscheinungsweise der Mitteilungen

Der rasante Fortschritt bei elektronischen Medien macht eine Neupositionierung der klassischen Print-Produkte erforderlich. Die bewährten StGB NRW-Mitteilungen, die bisher im zweiwöchigen Rhythmus erschienen sind, konnten den gestiegenen Erwartungen an die Aktualität seit längerem nicht mehr gerecht werden. Dafür eignen sich besser das Internet und das Intranet des StGB NRW, die beide gut angenommen werden.

Durch verstärkten Einsatz elektronischer Versandwege ergibt sich die Möglichkeit, Kosten zu sparen. Daher werden die StGB NRW-Mitteilungen ab dem kommenden Jahr einmal pro Monat - jeweils zum Monatsbeginn - herauskommen. Themenspektrum und Nachrichten-Dichte verändern sich dadurch nicht. Wie bisher sind die einzelnen Mitteilung-Notizen als Datei über das Internet oder das Intranet des Städte- und Gemeindebundes NRW (www.kommunen-in-nrw.de, Rubrik "Texte und Medien / Mitteilungen / Datenbank") abzurufen.

Az.: G/2

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