Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 557/2019 vom 07.10.2019

DStGB-Dokumentation "Einsatz von Gasbussen in ÖPNV"

Mit der am 13.06.2019 beschlossenen europäischen „Clean Vehicles Directive“ werden den öffentlichen Akteuren ambitionierte Ziele zur künftigen Beschaffung von Bussen für den ÖPNV gesetzt. Neben der Elektromobilität braucht es weitere Alternativen, um in den Zentren und auf dem Land die konventionell angetriebenen Busflotten zu ergänzen und perspektivisch zu ersetzen. Eine besondere Herausforderung ist die ÖPNV-Finanzierung, wenn aufgrund notwendiger Angebotserweiterungen Fahrzeuge künftig nicht nur ersetzt, sondern Fuhrparks vielerorts aufgestockt werden müssen. Kommunen sowie lokale und regionale Verkehrsunternehmen stehen dabei vor der Frage, mit welchen Antriebstechnologien der Wechsel von konventionellen fossilen Kraftstoffen zu umweltverträglicheren und gänzlich emissionsfreien Kraftstoffen erfolgen soll. Neben der Stärkung nachhaltiger Verkehrsträger und deren besseren Vernetzung, braucht es je nach lokalen Rahmenbedingungen wie Bevölkerungsdichte, Verkehrsaufkommen oder Topographie zukünftig einen Mix unterschiedlicher Antriebsarten im ÖPNV. Bei der Verkehrswende wird es keine „one-size-fits-all“-Lösungen geben. 

Mit seiner Dokumentation über den Einsatz von Gasbussen im ÖPNV möchte der DStGB gemeinsam mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) einen Beitrag zur Debatte um neue Antriebstechnologien leisten. Die Ergebnisse der Studie sollen kommunalen Entscheiderinnen und Entscheidern sowie Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern eine Anregung und Orientierung geben, ob der Einsatz von gasbetriebenen Bussen für ihr lokales ÖPNV-System eine zukunftsweisende Alternative darstellt. Die Dokumentation Nr. 152 „Einsatz von Gasbussen im ÖPNV“ steht unter www.dstgb.de (Rubrik: Publikationen / Dokumentationen) als PDF-Dokument zum Download bereit. 

Daneben existieren auch Fördermöglichkeiten zur Hardware-Nachrüstung von in Betrieb befindlichen Dieselbussen. Im Zusammenhang mit dem Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 02.07.2019 einen dritten Förderaufruf zur Nachrüstung von Stickoxid-Minderungssystemen in Dieselbussen im ÖPNV gestartet. Die Förderquote durch Bundesmittel beträgt bis zu 80 Prozent der System- und Einbaukosten und ist auf einen Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Fahrzeug begrenzt. Die Förderung kann auf bis zu 95 Prozent durch Zuschüsse auf landesrechtlicher Grundlage angehoben werden. Der aktuelle Förderaufruf endet am 30.01.2020. Weitere Informationen finden sich unter: www.bav.bund.de

Az.: 33.1.5.1-001/003

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