Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 111/2019 vom 05.02.2019

Nachrüstung von Lkw und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein Förderprogramm für die freiwillige Aus- und Nachrüstung von Nutzfahrzeugen, d. h. Lkw und Bussen, ab 3,5 Tonnen mit Abbiegeassistenzsystemen aufgelegt. Dieses „Programm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen“ (AAS) löst bei mautpflichtigen Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen das bisherige Programm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs ("de-minimis-Programm") ab. Davon abgesehen läuft das "de-minimis-Programm" weiter.  

Ab dem 21. Januar 2019 können auf der Webseite des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) Anträge für eine Förderung gestellt werden. Alle Abbiegeassistenzsysteme, welche die am 15. Oktober 2018 im Verkehrsblatt veröffentlichten technischen Kriterien erfüllen (siehe auch auf www.bmvi.de), sind förderfähig. Einzelheiten, insbesondere zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung, können auf der Webseite des BAG eingesehen werden: www.bag.bund.de .

Az.: 33.0-003/0023

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