Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 740/1998 vom 20.12.1998

Muster-Satzung über die Abfallentsorgung

Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund hat mit Schnellbrief vom 04.09.1996 aufgrund des damals neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes einen "Vorläufigen Entwurf einer Muster-Satzung über die Abfallentsorgung" erarbeitet (vgl. Mitt. NWStGB 1996, Nr. 467, S. 333).

Eine endgültige Muster-Satzung konnte bislang nicht erarbeitet werden, weil sich beim Land Nordrhein-Westfalen die notwendige Änderung des Landesabfallgesetzes (LAbfG) in Anpassung an das KrW-/AbfG verzögerte.

Jetzt, nachdem die Änderung des LAbfG vom Landtag NW am 18.11.1998 beschlossen worden ist (GVBl. 1998, S. 666) und am 01.01.1999 in Kraft tritt, werden die kommunalen Spitzenverbände in Abstimmung mit dem Umweltministerium und dem Innen- und Justizministerium die endgültige Muster-Satzung für die Abfallentsorgung erarbeiten. Ein erstes Abstimmungsgespräch ist schon auf 21.12.1998 terminiert.

Wir rechnen damit, daß die Muster-Satzung innerhalb von 3 Monaten fertiggestellt und veröffentlicht werden kann. Aus diesem Grund empfiehlt die Geschäftsstelle, sofern keine zwingenden örtlichen Gründe für eine sofortige Satzungsänderung vorliegen, mit der Anpassung der kommunalen Satzungen über die Abfallentsorgung bis zum Vorliegen der Muster-Satzung abzuwarten. Diese Empfehlung betrifft natürlich nur die Entsorgungssatzungen, nicht die Gebührensatzungen (eine Muster-Gebührensatzung) ist angesichts der enormen Unterschiede der örtlichen Gebührensatzungen nicht geplant.

Az.: II 31-60

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