Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 120/2017 vom 11.01.2017

Moratorium bei Entsorgung von HBCD-haltigem Abfall

Am 21.12.2016 hat das Bundeskabinett einem Beschluss des Bundesrates für ein einjähriges Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Abfall zugestimmt. Dem war ein Beschluss des Bundesrates auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen vorausgegangen, dass HBCD-haltige Dammstoffabfälle für ein Jahr keine gefährlichen Abfälle sein sollen.

Durch das einjährige Moratorium bei der Entsorgung von HBCD ist die Einstufung von HBCD-haltigen Abfällen als gefährlicher Abfall vorläufig außer Kraft gesetzt. Durch eine Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung mit Wirkung vom 01.10.2016 war HBCD, das vor allem in Polystyrol-Dämmstoffen als Flammschutzmittel eingesetzt wird, als gefährlicher Abfall klassifiziert worden, der nicht mehr in Müllverbrennungsanlagen ohne entsprechende Genehmigung entsorgt werden darf. Durch diese Einstufung war es in Deutschland zu erheblichen Entsorgungsproblemen bei HBCD-haltigen Abfällen gekommen. Die Kosten der Entsorgung von derart belastetem Abfall waren auf bis zu 7.000 Euro pro Tonne gestiegen. Wir verweisen insoweit auf den Beitrag in DStGB-Aktuell 5016-13 vom 16.12.2016.

Durch die zwölfmonatige Aussetzung der Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung explizit für HBCD wird erwartet, dass sich der Entsorgungsnotstand auflöst und die zum Teil hohen Preisaufschläge bei der Entsorgung von Dämmstoffen entfallen. Durch die teure und schwierige Entsorgungslage war die Sanierung von Gebäuden vielfach ins Stocken geraten und Handwerksunternehmen auf mit HBCD-belasteten Dämmplatten sitzengeblieben.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) schätzt das grundsätzlich für alle Abfälle, die rechtlich als nicht gefährlich eingestuft werden, geltende Überwachungsregime als ausreichend ein. Danach könnten konkret auf das jeweilige Unternehmen oder den Abfall zugeschnittene Nachweis- und Registerpflichten angeordnet werden. Um die Problematik für die Zukunft dauerhaft aufzulösen, will das BMUB die Zeit des Moratoriums nutzen und bereits im Januar 2017 gemeinsam mit den Bundesländern die mit HBCD-verbundenen chemikalien-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Fragestellungen besprechen.

Az.: 25.0.2.1-011

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